Hamburg/Berlin . Die CDU-Bundestagsfraktion reagiert auf Angriffe auf christliche Vertriebene und will, dass derlei Taten bundesweit erfasst werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will sich ein genaueres Bild über Angriffe auf christliche Vertriebene in den Flüchtlingsunterkünften verschaffen. Für eine Bestandsaufnahme der Übergriffe will sich der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Stephan Mayer, beim Bundesinnenministerium dafür einsetzen, dass allen Bundesländern ein Fragenkatalog vorgelegt wird, erfuhr das Abendblatt. Dadurch soll unter anderem geklärt werden, wie viele Fälle religiös motivierter Gewalt gegen christliche Flüchtlinge gemeldet worden sind, ob Wachleute darin involviert waren und Dolmetschern durch absichtliche Falschübersetzungen bei Konflikten ein Fehlverhalten nachzuweisen ist.

Vorausgegangen war am Donnerstag in Berlin ein Treffen zwischen Mayer und Hamburger Vertretern der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). An dem Gespräch nahm auch der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Klimke teil. Nach Angaben der Menschenrechtler sei zuletzt eine „massive Zunahme von tätlichen Angriffen auf Christen durch Islamisten in Deutschland“ festzustellen.

Angriffe reichten von Gewalt- über Morddrohungen

Bei den Angreifern handele es sich vorrangig um Flüchtlinge, die Asyl beantragt haben, bei den Opfern meist um Christen aus den islamischen Ländern – in erster Linie um Konvertiten und orientalische Christen. Die Angreifer beriefen sich auf die Scharia, wonach der Wechsel vom Islam zum Christentum bei Todesstrafe untersagt sei. Die orientalischen Christen wiederum hätten sich in den deutschen Unterkünften „weiterhin zu unterwerfen und über ihren christlichen Glauben zu schweigen“. Die Angriffe reichten von Gewalt- über Morddrohungen bis zu „Schlägen verschiedener Art und lebensgefährlichen Verletzungen“.

Insbesondere ging es bei dem Treffen um den Angriff auf einen zum Christentum konvertierten Iraner. Aus religiösem Hass war der Mann im Oktober in der Erstaufnahmeeinrichtung am Hörgensweg von einem Muslim mit einer Eisenstange schwer verletzt worden. Nach Einschätzung von Mayer ließe sich das jüngst verschärfte Gesetz zur erleichterten Ausweisung krimineller Ausländer bei nachgewiesener Schuld konkret auf diesen Täter anwenden. Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung können nun selbst bei Ausspruch einer Bewährungsstrafe eine Abschiebung zur Folge haben.

Ob die bundesweite Erfassung bekannter Fälle religiöser Gewalt gegen Christen überhaupt ein Abbild der tatsächlichen Bedrohung liefern kann, ist fraglich, zumal das Dunkelfeld groß ist und viele Opfer Übergriffe verschweigen, statt sie offiziell zu melden – aus Angst vor Repressionen durch Islamisten oder aus Furcht vor Konsequenzen für ihre daheimgebliebenen Familien (das Abendblatt berichtete am Donnerstag ausführlich). Kirchliche Vertreter und der Senat sehen jedoch kein erhöhtes Risiko für religiöse Anfeindungen: Ursache von Spannungen in den Unterkünften sei vielmehr, dass die Menschen auf engstem Raum zusammenleben müssten, sodass selbst banale Anlässe zur Eskalation führten.