Hamburg. Die Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts rügen rechtswidrige Bildung von Millionenvermögen auf Kosten der Mitgliedsfirmen.

Erneut hat die Handelskammer Hamburg eine schwere Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat jetzt den Beitragsbescheid der Kammer an ein Hamburger Unternehmen aufgehoben – und zwar mit Hinweis auf die hohen Millionen-Rücklagen, die die Kammer gebildet habe.

„Der Wirtschaftsplan ist jährlich nach den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Finanzgebarung unter pfleglicher Behandlung der Leistungsfähigkeit der Kammerzugehörigen aufzustellen und auszuführen“, so die Urteilsbegründung, die dem Abendblatt vorliegt. „Diesen Vorgaben ist die Beklagte bei der Beitragsveranlagung für die Jahre 2010 und 2013 nicht gerecht geworden.“ Die Kammer dürfe zwar Rücklagen bilden, diese dürften aber nicht so hoch sein, dass sie auf Kosten ihrer (Zwangs-)Mitglieder Vermögen bilde. Das aber sei in den betreffenden Jahren geschehen. Was die Entscheidung für alle anderen Mitglieder und ihre Beiträge bedeuten könnte, war am Dienstag zunächst unklar.

Das klagende Unternehmen spart durch die Aufhebung mehr als 23.000 Euro

Das klagende Unternehmen jedenfalls spare durch die Aufhebung der Bescheide mehr als 23.000 Euro, sagte Kai Boeddinghaus vom Bundesverband für freie Kammern (bffk). „Mit dem Urteil bestätigt das Verwaltungsgericht unsere Rechtsauffassung“, so Boeddinghaus „Jetzt wird es Zeit, dass in Hamburg deutliche Konsequenzen folgen.“ Die Handelskammer müsse nun „umgehend die laufende Beitragsveranlagung sowohl für das laufende Jahr 2016 als auch für die Abrechnung der Altjahre aussetzen“.

Der Hamburger Wirtschaftsanwalt und frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Burkhardt Müller-Sönksen bezeichnete das Urteil als „schweren Schlag“ für die Kammer. Das Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts lese sich „ fast wie ein Krimi der willkürlichen Selbstbedienung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft“, so Müller-Sönksen. Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz habe „ gleich in mehrfacher Weise“ gegen das Gesetz verstoßen, das den Kammern die Bildung von Vermögen verbiete.

Die Handelskammer wollte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts am Dienstag noch nicht inhaltlich kommentieren. „Das Urteil liegt uns seit Montag vor und ist nicht rechtskräftig“, sagte Kammersprecher Jörn Arfs. „Wir befinden uns in der juristischen Prüfung und werden in aller Ruhe abwägen, ob wir Berufung einlegen.“