Hamburg. Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde gegen die Baugenehmigung zurück. Anwohner in Sorge vor Überschwemmungen.

Die Flüchtlingsunterkunft am Hagendeel in Lokstedt darf gebaut werden. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht habe entschieden, „dass die Klage der vom Bauvorhaben betroffenen Antragsteller gegen die erteilte Baugenehmigung voraussichtlich insgesamt keinen Erfolg haben wird“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung des Gerichts. Die Antragsteller seien durch die Baugenehmigung voraussichtlich nicht in eigenen Rechten verletzt. „Damit darf die Baugenehmigung nunmehr insgesamt vollzogen werden.“

Am Hagendeel soll eine Einrichtung für rund 540 Flüchtlinge und Wohnungslose entstehen. Dagegen hatten Anwohner vor dem Verwaltungsgericht einen vorläufigen Planungsstopp erwirkt. Hintergrund ist ihre Sorge, dass ihre Grundstücke bei Hochwasser überflutet werden. Die Flüchtlingseinrichtung soll in einem Überschwemmungsgebiet der Kollau errichtet werden. Dazu muss eine 26.000 Quadratmeter große Fläche, die bislang als Aue überflutet wurde, aufgeschüttet werden. Um die Nachbargrundstücke zu schützen, plant die Stadt eine Art Wanne, die bei einer Überflutung das Wasser aufnehmen soll.

Bezirksamtsleiter Sevecke spricht von einem starken Signal

Der Bezirksamtsleiter von Eimsbüttel, Torsten Sevecke (SPD) sprach von einem starken Signal „an alle Beteiligten, die sich mit der Unterbringung von Flüchtlingen auseinandersetzen“. Die Botschaft, dass der Rechtsweg gegen Unterkünfte nicht immer von Erfolg gekrönt ist, sei wichtig bei der kommenden Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten.

Auch die Ämter erhielten durch diese Entscheidung Rechtssicherheit. „Wir werden jetzt auf Grundlage der von uns erteilten Baugenehmigung weitermachen“, so Sevecke. Dennoch gebe die Entscheidung auch Anlass, mit den Bürgern im Gespräch zu bleiben, sagte der Bezirksamtsleiter weiter. „Wir müssen uns weiterhin über die richtige Dimensionierung, die Größenordnung und geeignete Standorte mit Anwohnern unterhalten.“

Mit den Anwohnern am Hagendeel will Sevecke nun nach Möglichkeiten suchen, wie der Wasserabfluss aus dem Überschwemmungsgebiet optimiert werden kann. „Auch wenn wir das nicht müssten.“ Die Bedenken würden von der Verwaltung ernst genommen, selbst wenn das Gericht nun bestätigt habe, dass das Bauvorhaben die Rechte der Anwohner nicht verletze. Es sei nach wie vor essenziell, nach außergerichtlichen Lösungen zu suchen, um Akzeptanz zu schaffen, sagte Sevecke. „Auch wenn wir in diesem Fall gewonnen haben.“