Hamburg. Noch immer leben Hunderte Asylbewerber in Hamburg in Zelten. Feste Unterkünfte fehlen, auch weil Klagen Neubauten verzögern.
Hamburg Trotz Kälte und Feuchtigkeit müssen derzeit noch etwa 700 Flüchtlinge in Hamburg in Zelten wohnen. Die meisten von ihnen leben allerdings in Bundeswehr-Zelten vom Typ Hindukusch, die winterfest, doppelwandig und beheizbar sind, wie die Sprecherin des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge, Christiane Kuhrt, sagte. 120 Flüchtlinge sind an der Schnackenburgallee in dickwandigen Feuerwehr-Zelten untergebracht. In der Erstaufnahmeeinrichtung im Stadtteil Bahrenfeld stehen auch noch rund 40 einfache Zelte für den Notfall bereit. Aber auch diese hätten einen Holzfußboden und Heizungen, sagte Kuhrt. 50 Zelte dieser Art konnten vor einigen Tagen abgebaut werden.
„Unser erklärtes Ziel ist es, die Leichtbau-Zelte, die zwar beheizt sind und einen festen Boden haben, nur im Notfall zu belegen“, betonte Kuhrt. Zeltbewohner könnten immer dann in feste Behausungen umziehen, wenn andere Flüchtlinge nach sechs Monaten aus der Erstaufnahme in eine Folgeunterbringung wechselten und ihre Container oder Holzpavillons räumten.
So sollen von diesem Mittwoch an 190 Menschen in das ehemalige Kreiswehrersatzamt im Stadtteil Harvestehude einziehen, das nach einem Rechtsstreit und einer außergerichtlichen Einigung gerade bezugsfertig geworden ist. Wann die Bundeswehrzelte am Ohlstedter Platz, dem derzeit größten Flüchtlingszeltlager Hamburgs, abgebaut werden, ist noch unklar. Unter den rund 400 Bewohnern sind nach Angaben des Senats auch mehrere Dutzend Kinder.
Zahlreiche Gerichtsverfahren sorgen für Verzögerung
Verschärft wird die Lage bei der Flüchtlingsunterbringung auch durch mehrere Gerichtsentscheidungen zugunsten von Anwohner-Klagen gegen geplante Unterkünfte. Seit 2013 habe es 19 abgeschlossene und sieben laufende Gerichtsverfahren gegeben, teilte der Senat auf eine schriftliche Kleine Anfrage der FDP-Bürgerschaftsfraktion mit. Von den abgeschlossenen Verfahren seien drei zulasten der Stadt ausgefallen, in zwei weiteren Fällen sei dies teilweise der Fall gewesen.
So hatte das Verwaltungsgericht kurz vor Weihnachten den geplanten Einzug von mehr als 200 Flüchtlingen in eine feste Unterkunft im Stadtteil Lemsahl-Mellingstedt gestoppt. Auch eine Unterkunft für rund 700 Flüchtlinge in Klein Borstel darf vorerst nicht weitergebaut werden.
„Wir brauchen alle Plätze für die Flüchtlinge, die weiterhin zu uns kommen. Daher ist es sehr bedauerlich, wenn Unterbringungsmöglichkeiten nicht genutzt werden können“, sagte Kuhrt. Die Stadt sei darum an schnellen Entscheidungen des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts interessiert. Solche Präzedenzfälle gäben wichtige Hinweise für die weiteren Verfahren und dienten der Planbarkeit.
Im vergangenen Jahr hat Hamburg 22.299 Flüchtlinge aufgenommen. Davon mussten knapp 21.000 untergebracht werden. Insgesamt waren rund 61.600 Schutzsuchende in der Stadt.