Hamburg. Noch 2014 wurde Existenz der Datensammlung geleugnet, die es bereits seit 2006 gibt. Fan-Projekte üben scharfe Kritik.

Die Hamburger Polizei führt, anders als bisher behauptet, doch eine eigene Datei, in der vor allem gewaltbereite Fußballfans registriert werden. In der bereits am 1. Juni 2006 angelegten Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ sind laut Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Christiane Schneider derzeit 2170 Menschen aus dem Bereich Fußballgewalt eingetragen. Allein 1070 sind Anhänger des Hamburger SV und 426 Fans des FC St. Pauli. Die anderen verteilen sich auf Gastmannschaften aus ganz Deutschland. Außerdem stehen insgesamt 30 Eishockey- und Handball-Fans in der Datei, die in Hamburg parallel zur bundesweit geführten „Datei Gewalttäter Sport“ gepflegt wird. Darin werden Namen, Wohnort, Mailadressen und auch Fotos gespeichert – ohne Löschfristen.

„Die Antwort offenbart, dass die Polizei seit fast zehn Jahren eine Datenbank führt, in der Daten von 2200 Fans gespeichert sind. Dass deren Existenz nicht nur geheim gehalten, sondern sogar geleugnet wurde, schlägt dem Fass den Boden aus“, sagt die Linken-Abgeordnete Christiane Schneider. „Solche umfassenden Geheimdateien sollten in einem Rechtsstaat keinen Platz haben.“

Tatsächlich hatte die Polizei noch im Sommer 2014 die Existenz einer eigenen Datei zur Speicherung von Gewalttätern aus dem Sportbereich verneint. Damals hatte Burkhard Masseida, Mitglied der Piratenpartei, nach Transparenzgesetz wissen wollen, ob, ähnlich wie in Berlin, „auch bei der Polizei Hamburg eine entsprechende eigene Datei über Sportgewalt geführt wird“. Das Landeskriminalamt antwortete ausweislich des im Portal „fragdenstaat.de“ dokumentierten Schriftwechsels am 29. Juli 2014, „dass die Polizei Hamburg verbunden ist mit der Ihnen bekannten Datei ‘Gewalttäter Sport‘ des Bundeskriminalamts (BKA), darüber hinaus jedoch keine eigene derartige Datei führt“. Diese Aussage erscheint heute wie eine bewusste Falschauskunft. Der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, betonte am Freitag, dass die Bürger Anspruch auf „vollständige und richtige Antworten“ hätten. Seine Behörde werde den Fall prüfen. Grundsätzliche Einwände gegen die Datei hat Caspar aber nicht.

„Es ist aber zu bedenken, dass die Aufnahme von Personen stigmatisierende Wirkungen hat“, so der Datenschützer. Dass die Personen über ihre Speicherung nicht unterrichtet würden, müsse wegen neuer EU-Regelungen überdacht werden. Schon jetzt könne jeder „Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen“.

In der Fan-Szene löste die Nachricht über die Existenz einer bisher geheim gehaltenen Datei am Freitag Irritationen aus. „Das ist doch ein Skandal, dass Menschen, die strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind, solche geheimen Dateien mit hochsensiblen Daten füllen und unter Generalverdacht gestellt werden“, sagte Andre Fischer, Leiter des HSV-Fanprojekts. „Die Rechtmäßigkeit muss vor dem Hintergrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung stark bezweifelt werden, zumal sich Betroffene gar nicht wehren konnten, da die Dateien offiziell gar nicht existierten.“

Der Fanladen St. Pauli erklärte am Freitag: „Wir arbeiten auf verschiedensten Ebenen für ein besseres Verhältnis zwischen den Fans des FC St. Pauli und der Polizei. Die Existenz dieser bisher geheimen Datei ist ein herber Rückschlag.“ Bei einem solchen Verstoß gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung über fast zehn Jahre müsse der Umgang der Hamburger Polizei mit den Fans insgesamt hinterfragt werden, ebenso aber auch der politische Wille, der darin seinen Ausdruck finde. „Uns selbst gegenüber wurde vor geraumer Zeit auf persönliche Nachfrage bei einem Hamburger szenekundigen Beamten die Existenz einer solchen Datei verneint“, heißt es weiter.

Der Leiter der Polizeipressestelle, Timo Zill, betonte, dass Personen nur nach klar vorgegebenen Kriterien, etwa wenn sie Beschuldigte seien, in der Datei registriert würden. „Wir wollen Gruppen erkennen können, die potenziell gewalttätig sind und auch im Einsatz potenzielle Straftäter identifizieren, um störungsfreie Fußballspiele gewährleisten zu können. Da ist diese Datei sehr hilfreich.“ Zur möglichen Falschbeantwortung der Anfrage von 2014 sagte Zill: „Die Kollegen haben die Frage damals buchstabengetreu beantwortet und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Hamburger Datei nicht der Berliner entspricht. Damals war das Transparenzgesetz neu, ob es in der Beantwortung aus heutiger Sicht handwerkliche Fehler gegeben hat, kann ich derzeit nicht beurteilen.“