Hamburg. Wissenschaftssenatorin legt Entwurf vor. HafenCity Universität hatte sich gegen die Aufnahme von Studenten gewehrt.

Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) will die beanstandete Regelung zur Bestimmung der Studienplätze erneuern. Sie hat dafür einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Kritik des Hamburger Oberverwaltungsgerichts berücksichtigt. Das hatte das sogenannte Ausbildungskapazitätsgesetz von 2014 für unzulässig erklärt, weil dieses Gesetz in das Grundrecht der Studienbewerber auf freie Wahl der Ausbildungsstätte und des Berufs (Artikel 12 Grund­gesetz) eingreife. Damit könne nun Rechtssicherheit hergestellt werden, so Fegebank.

Eine Folge dieser Neuregelung soll sein, dass sich die Zahl der Klagen gegen eine Ablehnung eines Studienplatzes verringert. Die Art und Weise, wie die Zahl der Studienplätze festgestellt wird, sei nun transparenter. Das hatte das Oberverwaltungsgericht angemahnt. So gab es etwa keine inhaltlichen Vorgaben für die Festlegung der Zahl der Studienplätze. Nun ist vorgesehen, dass die Wissenschaftsbehörde zwar weiterhin mit den Hochschulen die Zahl absprechen. Allerdings werden die Kriterien, wie etwa die Universität diese in den Fakultäten verteilt, nun transparenter. Die Hochschulen können beispielsweise für das Fach Jura festlegen, wie viele Vorlesungen (wenig Personal) und Seminare (personal­intensiv) sie anbieten.

Für die Hochschulen ist das von Vorteil, weil eine geringere Zahl von Klägern die Planung für die Hochschulen erhöht. „Allerdings bleibt die Möglichkeit, eine Studienplatzablehnung gerichtlich überprüfen zu lassen, natürlich erhalten“, sagte Fegebank. Im Wintersemester 2014/2015 hatten sich noch 747 Studienbewerber eingeklagt.

So hatte sich etwa die HafenCity Universität (HCU) gegen die Aufnahme von Studenten gewehrt, die ihren Studienplatz eingeklagt haben, und Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die HCU sah einen „massiven Eingriff in die Grundrechte der Hochschullehrenden, der Hochschule und der Studierenden“. Die HCU wehrte sich damit dagegen, dass ihr von den Gerichten vorgegeben wurde, ob sie bestimmte Lehrinhalte in einer Massenvorlesung oder in einer Projektgruppe vermittelte.

Fegebank betonte, dass man sich mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf auf eine „gerichtserprobte“ Regelung stütze. Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern oder Thüringen würden es bereits anwenden. Aller Voraussicht nach soll es vom Sommersemester 2017 an auch in Hamburg gelten.