Hamburg. Die Norderstedter Floristenkette Blume 2000 setzt auf ferngesteuerte Lieferdrohnen. Doch strikte Vorschriften bereiten Probleme.

So etwas nennt sich wohl eine Luftnummer. Da wollte Deutschlands größte Floristenkette Blume 2000 Anfang der Woche eine Revolution im Versandhandel präsentieren. Eine „disputive Technologie“, wie sich der Chef von Blume 2000.de, Florian Sieg, im besten Marketingdeutsch ausdrückte. Statt menschlicher Boten sollen künftig nämlich ferngesteuerte Drohnen die Sträuße zu den Kunden bringen. Schneller, billiger und effizienter soll das sein.

Dumm nur, dass die Kette und der kalifornische Drohnenhersteller Skycart bei ihrer Vorführung das Hamburger Schmuddelwetter nicht einkalkuliert hatten. Erst musste die geplante Demonstration von der HafenCity in den Stadtpark verlagert werden – zu viel Wind. Doch auch dort, in eher geschützter Umgebung, waren die Herbstböen noch zu stark. Und so ließ die Drohne am Ende zwar kurz ihre sechs Propeller kreisen, flog aber nicht. Ein Mitarbeiter des Herstellers demonstrierte den Greifmechanismus des Geräts, indem er die Drohne mit den Blumen selbst vom Boden aufhob.

Amazon, Google und Wal-Martträumen auch von Lieferdrohnen

Das Beispiel aus Hamburg zeigt recht deutlich, in welchem Stadium sich die hochfliegenden Lieferpläne diverser Händler und Logistiker derzeit befinden. Ob Google, Amazon, Wal-Mart oder die Deutsche Post – sie alle träumen von der Vorstellung, Päckchen oder Einkaufstüten in naher Zukunft zu den Kunden fliegen zu lassen. In der Praxis allerdings scheitert dies bislang an der Technik oder an den strikten Luftverkehrsvorschriften.

Am weitesten ist hierzulande bislang die Deutsche Post gekommen. Per „Paketkopter“ hat das Unternehmen im vergangenen Jahr drei Monate lang Arzneimittel auf die Nordseeinsel Juist befördern lassen. Derzeit werden die Erkenntnisse dieses Tests ausgewertet, um die Fluggeräte beständiger gegen Wind und Niederschläge zu machen und sie auch mit mehr als den bisherigen 1,2 Kilogramm beladen zu können. Klar ist aber schon jetzt, dass die Fluggeräte auch künftig nur in schwer zugänglichen Regionen, nicht aber für den normalen Postversand zum Einsatz kommen.

Das hat insbesondere mit den strikten Vorschriften für die Nutzung des deutschen Luftraums zu tun. An der dünn besiedelten Nordseeküste war es vergleichsweise einfach, eine Ausnahmegenehmigung für den Drohneneinsatz bekommen. In einer Stadt wie Hamburg sieht das ganz anders aus. Hier brauchen gewerbliche Nutzer für jeden Aufstieg einer Drohne wegen der Nähe zum Flughafen eine Sondergenehmigung, zudem darf nur geflogen werden, wenn der Pilot Sichtkontakt zum Flugobjekt hat. Vor wenigen Tagen hat zudem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigt, die Gesetze verschärfen zu wollen. So soll für die gewerbliche Nutzung eine Art Führerschein vonnöten sein, der Einsatz über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten oder Industrie­­anlagen wird untersagt.

All diese Hindernisse entmutigen Florian Sieg von Blume 2000 aber nicht, er ist zuversichtlich, in der Hansestadt eine Sondergenehmigung zu bekommen. „2016 werden wir ein Pilotprojekt zum Ausliefern von Sträußen per Drohne starten“, sagt er. Sowohl die Lieferung aus einzelnen Filialen als auch aus einer zentralen Produktionsstätte sei denkbar – vorausgesetzt, es ist windstill.