Hamburg. Von den 128.000 Briefwählern haben über 1000 Hamburger den Abstimmungsschein nicht beigelegt – damit wird ihr Votum nicht gewertet.

Fast 12.000 Hamburger haben bis zum Sonntag bereits per Briefwahl an dem Referendum zur Hamburger Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 teilgenommen – das ist eine erfreuliche Zahl. Besorgniserregend ist hingegen, dass gut 1000 Wähler einen entscheidenden Fehler gemacht haben, der dazu führt, dass ihre Stimme nicht gezählt wird – nicht mal als ungültig.

„Die formale Prüfung der roten Abstimmungsbriefe hat ergeben, dass in vielen Fällen der Abstimmungsschein nicht in dem roten Umschlag steckt“, erklärte Landeswahlleiter Willy Beiß dem Abendblatt. Damit sei der Stimmzettel „zurückzuweisen“. Dass diese Quote bei 8,4 Prozent liege, sei ungewöhnlich hoch. Zum Vergleich: Beim Volksentscheid über die Primarschule 2010 habe sie bei 1,4 Prozent gelegen.

Dazu muss man wissen: Bei dem Olympiareferendum, das quasi ein von Senat und Bürgerschaft initiierter Volksentscheid ist, werden im Gegensatz zu normalen Wahlen gleich alle Abstimmungsunterlagen verschickt. Briefwähler müssen diese also nicht erst anfordern, was ihren Anteil deutlich erhöhen dürfte. Möglicherweise waren einige Wähler von der Fülle der Unterlagen überrascht oder haben den beiliegenden „Wegweiser“ nicht beachtet, der jeden Schritt sehr anschaulich erklärt.

So stimmen Sie richtig ab

So läuft die Briefabstimmung beim Referendum: Schritt 1: Ankreuzen des Stimmzettels mit „Ja“ oder „Nein“
So läuft die Briefabstimmung beim Referendum: Schritt 1: Ankreuzen des Stimmzettels mit „Ja“ oder „Nein“ © HA | Postel, Jana
Schritt 2: Stimmzettel falten und in den blauen Stimmzettelumschlag legen
Schritt 2: Stimmzettel falten und in den blauen Stimmzettelumschlag legen © HA | Postel, Jana
Schritt 3: Abstimmungsschein persönlich unterschreiben, das Datum dabei nicht vergessen
Schritt 3: Abstimmungsschein persönlich unterschreiben, das Datum dabei nicht vergessen © HA | Postel, Jana
Abstimmungsschein und Stimmzettelumschlag in roten Abstimmungsumschlag legen, zukleben
Abstimmungsschein und Stimmzettelumschlag in roten Abstimmungsumschlag legen, zukleben © HA | Postel, Jana
1/4

Zum Nachvollziehen: Zunächst muss auf dem Stimmzettel Ja oder Nein angekreuzt werden. Dann kommt dieser in den blauen Stimmzettelumschlag, der zugeklebt werden sollte. Anschließend den Abstimmungsschein unterschreiben und mit Datum versehen und zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den Abstimmungsbriefumschlag stecken. Dieser wird dann zur Post gebracht (wobei eine Frankierung nicht nötig ist) oder persönlich im Bezirksamt abgegeben (Adres­se steht auf dem Umschlag).

Dass so viele Wähler dennoch einen Fehler gemacht haben, kann sich der Landeswahlleiter auch nicht recht erklären. Möglicherweise hätten einige Wähler die Sorge, dass die Briefwahl nicht geheim sei, wenn sie den unterschriebenen Abstimmungsschein mit in den Umschlag stecken, mutmaßt Beiß. Die Sorge sei aber unberechtigt: „Selbstverständlich ist die Wahl geheim, denn der blaue Stimmzettel­umschlag und der Abstimmungsschein werden getrennt aufbewahrt.“ Es sei also unmöglich, nach dem Öffnen der blauen Umschläge am Wahlabend, dem 29. November, nachzuvollziehen, von welchem Wähler sie stammen.

Ein weiterer möglicher Grund für die hohe Fehlerquote: Ein Bürger aus Eimsbüttel hat dem Abendblatt geschildert, dass der Postbote in seinem Mehrfamilienhaus mehr als 20 Sätze Abstimmungsunterlagen in den Hausflur gelegt habe, statt sie in die Briefkästen zu stecken. Das eröffnete natürlich die Möglichkeit, illegalerweise mehrmals abzustimmen – und würde erklären, warum die Abstimmungsscheine nicht beilagen. „Ich hoffe, dass es sich dabei nur um einen Einzelfall handelt“, sagte Beiß und versprach, dem nachzugehen. Einen Vorteil könne sich so aber niemand verschaffen – denn ohne unterschriebenen Abstimmungsschein werde die Stimme nicht gewertet.

Allen, die einfach nur aus Versehen einen Fehler gemacht haben, machte Beiß aber noch Hoffnung: Die Wähler könnten bei ihrer Abstimmungsstelle neue Unterlagen anfordern. Die Telefonnummer steht auf der Wahlbenachrichtigung. Alternativ kann man die zentrale Behördennummer 115 anrufen und sich durchstellen lassen. Das Referendum läuft bis zum 29. November. Der Senat verfolgt die Olympiabewerbung nur weiter, wenn eine Mehrheit, die zugleich mindestens einem Fünftel der Wahlberechtigten (knapp 260.000) entsprechen muss, mit Ja stimmt.