Hamburg . FDP kritisiert Zwangs-Beschlagnahmung von Gebäuden. Der Senat schaffe es nicht, private Immobilienangebote systematisch zu erfassen.

Verliert der Senat den Überblick über die Immobilienangebote für die Unterbringung von Flüchtlingen in Hamburg? Allein in den ersten drei Septemberwochen gingen 200 Mails mit Angeboten von Privaten bei der Stadt ein. In diesem Jahr waren es Schätzungen zufolge bislang etwa 3000. Konkrete Angaben, was aus den Offerten wurde, können die Behörden aber offenbar nicht liefern.

Das geht aus der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der FDP-Bürgerschaftsfraktion hervor. „Ein Gesamtüberblick aller Prüfergebnisse der Immobilienangebote für einen bestimmten Zeitraum erfordert zurzeit noch (bis zur Einrichtung der Datenbank) eine händische Auswertung“, heißt es.

Derzeit sind insgesamt 22 Mitarbeiter für den Ausbau der Zentralen Erstaufnahmen zuständig, im Bereich der öffentlichen Folgeunterbringung sind weitere 16 Personen beschäftigt. Eine Datenbank sei in Planung, in der aktuelle Immobilienangebote sowie Angebote aus der Vergangenheit für die Unterbringung von Flüchtlingen erfasst und der jeweilige Bearbeitungsstand sowie die entsprechenden Ergebnisse dokumentiert werden sollen, so der Senat.

Suding: Missmanagement macht fassungslos

Die FDP kritisiert die Vorgehensweise. „Seit über zwei Jahren steigen die Flüchtlingszahlen deutlich, seit Monaten sogar drastisch – und trotzdem schafft Olaf Scholz mit Rot-Grün bis heute keine systematische Erfassung der aus der Stadt freiwillig angebotenen Unterkünfte“, sagt die Hamburger FDP-Chefin Katja Suding. Soviel Missmanagement mache fassungslos, „vor allem wenn die gleiche rot-grüne Truppe auf der anderen Seite Gesetze durchpeitscht, mit denen Gewerberäume wie Wohnungen für Flüchtlinge zwangsbeschlagnahmt werden können“.

Die Hamburger Chef-Liberale hatte unter anderem konkret gefragt, in wie vielen Fällen die Verhandlungen zu den Angeboten erfolgreich ausgeschlossen wurden und welche Kapazitäten geschaffen werden konnten. Dazu hieß es in der Antwort: „Der Senat sehe in ständiger Praxis davon ab, zu einzelnen Prüfungsschritten Auskunft zu erteilen, sofern es sich um ergebnisoffene Prüfungen handelt. Über beschlossene, kurzfristig erforderliche Sofortmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen informieren die Behörden auf www.hamburg.de/sofortmassnahmen.“

Der rot-grüne Senat hatte erst in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf in die Bürgerschaft eingebracht, nach dem private Gewerbegebäude und Grundstücke auch gegen den Willen der Eigentürmer für die Flüchtlingsunterbringung genutzt werden können. Das Gesetz war bereits am Donnerstag beschlossen worden. Die FDP läuft gegen die bundesweit einzigartige Initiative Sturm.