Hamburg. Mit dem beginnenden Wintersemester stehen viele Studenten vor der Frage, wie sie ihren Lebensunterhalt finanzieren. Ein Überblick.

Die Studiengebühren sind in Hamburg zwar seit dem Wintersemester 2012/13 passé, doch den ersten eigenen Haushalt, Semesterticket, Bücher und Co. finanzieren Studenten nicht mal eben im Vorbeigehen – insbesondere, wenn sie keine Hilfe von den Eltern erwarten können oder wollen. Diese Möglichkeiten haben Studenten, um ein Studium zu finanzieren.

Die staatliche Studentenstütze: Dank Bafög-Reform gibt es mehr Geld

Der Klassiker unter den Finanzspritzen: Seit 1971 haben Millionen junger Erwachsener in Deutschland Mittel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, kurz Bafög. 440.000 der 2,3 Millionen Studenten erhielten im Jahr 2012 Unterstützung. 3,3 Milliarden Euro kostete das damals Bund und Länder – so viel wurde noch nie ausgezahlt.

Ob man Bafög bekommt, hängt sowohl vom eigenen Vermögen und Einkommen als auch vom Einkommen der Eltern ab. Weiter ist relevant, ob man einen eigenen Haushalt führt und ob sich Geschwister ebenfalls noch in der Ausbildung befinden. Das Bafög wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gewährt und beim Studentenwerk beantragt. Das Darlehen ist fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer zurückzuzahlen.

Mit der Bafög-Reform erhalten Schüler und Studierende im nächsten Jahr ab Schuljahresbeginn und Start des Wintersemesters mehr Geld. So steigt unter anderem der Wohngeldzuschlag auf 250 Euro (jetzt: 224 Euro). Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt damit der Förderhöchstsatz um rund 9,7 Prozent auf bis zu 735 Euro. Infos im Internet unter www.bafoeg.de.

Kellnern und andere Nebenjobs: Auf Verdienstgrenzen achten

Wer kein oder nicht genug Bafög bekommt, kann sich nach einem Job umschauen. Das können klassische Studentenjobs sein wie Kellnern oder Nachhilfe, kurzfristige Beschäftigungen als Aushilfe in einer Fabrik, oder Jobs, die einen bereits für den späteren Beruf qualifizieren – etwa als freier Mitarbeiter bei einer Zeitung.

Mit der Bafög-Reform werden ab dem Wintersemester 2016/2017 die Hinzuverdienstmöglichkeiten für die Studenten verbessert. Sie können künftig dauerhaft einen Minijob bis zur vollen Höhe von monatlich 450 Euro Verdienst ausüben. Wer jünger als 25 Jahre ist, darf nur solange kostenlos bei einem Familienangehörigen mit krankenversichert sein, wie er nicht mehr als 405 Euro netto pro Monat oder 450 Euro in einem steuerfreien Minijob verdient. Und auch für den Anspruch auf Kindergeld kann ein Nebenjob schädlich sein. Nämlich dann, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt.

Der Bildungskredit: Ansporn, um das Studium zu beschleunigen

Die Bundesregierung gewährt auch zusätzlich zum Bafög einen Kredit, der unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragsstellers und seiner Eltern ist. Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts können bis zu 7200 Euro bewilligt werden. Gedacht ist er, um das Studium zu beschleunigen. Den Antrag dafür kann man beim Bundesverwaltungsamt stellen, sofern man jünger als 36 Jahre ist und weniger als zwölf Studiensemester auf dem Buckel hat. Für den Bildungskredit werden Zinsen fällig. Da die Mittel begrenzt sind, kann sie nicht jeder erhalten, der die Voraussetzungen erfüllt. Die Rückzahlung erfolgt vier Jahre nach der Bewilligung in Raten von monatlich 120 Euro. Infos: www.bmbf.de.

Der KfW-Studienkredit: Geld von der staatlichen Bank

Über einen Vermittler beim Studentenwerk besteht die Möglichkeit, einen Kredit bei der staatlichen KfW-Bank aufzunehmen. Dafür gibt man im Onlinekreditportal der Bank an, mit welchem monatlichen Betrag man unterstützt werden möchte (mindestens 100 und höchstens 650 Euro), und zeigt das entsprechende Vertragsangebot sowie einen Leistungsnachweis für höhere Semester dann beim Studentenwerk vor. Dort wird es geprüft und an die KfW weitergeleitet, die dann endgültig entscheidet. Das Studentenwerk erhält für seine Arbeit eine Aufwandsentschädigung von 238 Euro, die die KfW vorstreckt. Die Tilgung erfolgt ab 18 bis 23 Monate nach der letzten Auszahlung. Infos: www.kfw.de.

Das Stipendium: Nur wenige werden gesponsert

Nichts zurückzahlen müssen Studenten, die ein Stipendium erhalten. Diese sind in Höhe und Dauer unterschiedlich und richten sich an verschiedenste Zielgruppen – nicht nur an überdurchschnittlich gute Studenten. Kirchen, Parteien, Gewerkschaften und Firmen fördern ausdrücklich auch junge Leute, die sich gesellschaftlich stark engagieren, ein bestimmtes Fach studieren oder an einem bestimmten Ort wohnen. Nur etwa drei Prozent der Studenten erhalten Stipendien. Welche Möglichkeiten es gibt, zeigt die Datenbank des Bildungsministeriums: www.stipendienlotse.de.