Hamburg . Bundesverfassungsgericht untersagt Aufmarsch zum “Tag der Patrioten“ in Hamburg. Veranstalter will Demo offenbar nach Bremen verlegen.

Es geht um die Störung der öffentlichen Sicherheit. Die ist im Grundgesetz genauso erwähnt wie das Demonstrationsrecht. Und das war das Kernargument des Bundesverfassungsgerichts, die bisherigen Entscheidungen zu den Aufzügen der rechten Gruppierungen und Hooligans zum sogenannten "Tag der Patrioten" an diesem Sonnabend in Hamburg zu bestätigen. Der eilig eingereichte Antrag der Veranstalter und ihre Eingabe bei den höchsten deutschen Richtern hatte keinen Erfolg. Karlsruhe bestätigte die beiden Urteile aus Hamburg.

"Mit Beschluss vom 11. September 2015 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das für den 12. September 2015 in Hamburg ausgesprochene Versammlungsverbot abgelehnt", schrieben die Richter. "Die Folgenabwägung des Oberverwaltungsgerichts hält sich noch im fachgerichtlichen Wertungsrahmen und verkennt die einschlägigen verfassungsrechtlichen Grundsätze nicht. Eine verantwortliche eigene Folgenabwägung durch das Bundesverfassungsgericht wäre nur in voller Kenntnis der hierfür maßgeblichen Umstände möglich. Vorliegend fehlt es angesichts der Kürze der Zeit an einer realistischen Möglichkeit, sich diese zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund hat der Antrag keinen Erfolg", heißt es weiter in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts.

Aufmarsch nach Verbot in Hamburg nun in Bremen?

So darf die geplante Demonstration von Rechtsextremisten und Hooligans in Hamburg nicht stattfinden. Dennoch wird mit Demonstranten in Hamburg und Gegenbewegungen am Sonnabend gerechnet. Am Sonnabendmorgen sammelten sich bereits Einsatzkräfte der Polizei rund um den Hauptbahnhof und in St. Georg, um sich auf die Demos vorzubereiten. Nach Abendblatt-Informationen will der Anmelder des Aufmarsches seine Kundgebung nun offenbar nach Bremen verlegen und soll diese dort inzwischen für den Vormittag angemeldet haben. Mehrere Hundertschaften der Hamburger Polizei machten sich am Sonnabendmorgen bereits auf den Weg nach Bremen, um die dortigen Beamten zu unterstützen.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht wies am Freitag eine Beschwerde der Anmelder des „Tags der deutschen Patrioten“ zurück. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht die Verbotsverfügung der Polizei bestätigt. Den Veranstaltern blieb damit nur der Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

In dem Verbot beruft sich die Polizei auf den „polizeilichen Notstand“, da es selbst für eine stationäre Kundgebung nicht genügend Beamte gibt. Die Beamten befürchten massive Ausschreitungen zwischen Rechtsextremen und linken Gegendemonstranten, bei der Veranstaltung.

Ungeachtet der Entscheidungen über ein Verbot des "Tags der Patrioten" sind die Hamburger am Sonnabend zu zwei Gegendemonstrationen aufgerufen. Das Bündnis "Hamburg bekennt Farbe" ruft zu einer Kundgebung auf den Rathausmarkt für Demokratie, Toleranz und Vielfalt auf. Die Initiative für die Veranstaltung, bei der mehr als 10.000 Besucher erwartet werden. Beginn ist um 11 Uhr, unter anderem wird Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sprechen.

Auch das Hamburger "Bündnis gegen Rechts – kein Platz für Nazis" ruft zu einer Protestveranstaltung auf. Treffpunkt ist um 10 Uhr auf dem Hachmannplatz hinter dem Hamburger Hauptbahnhof.