Hamburg. Richter lehnen Eilantrag gegen das Verbot des “Tags der Patrioten“ ab. Bundespolizei verhängt Allgemeinverfügung für Bahnanlagen.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Eilantrag gegen das Verbot des "Tags der Patrioten" am Mittwoch abgelehnt. Damit bleibt es bei dem Verbot der für Sonnabend, 12. September, angemeldeten Demonstration.
Die Polizei hatte die Veranstaltung verboten. Erwartet worden waren 3000 Rechtsextreme und bis zu 15.000 Gegendemonstranten aus dem linken Spektrum. Die Sicherheitskräfte befürchten gewalttätige Auseinandersetzungen, für die die Polizeikräfte nicht ausreichend gerüstet seien.
Es sei zu erwarten, dass aus dem Demonstrationszug heraus schwere Körperverletzungen begangen würden, die sich zu Gewaltexzessen ausweiten würden, begründete das Gericht seine Entscheidung. Im Fokus stünden vor allem Polizisten und der politische Gegner. Damit die Lage eskaliere, seien aber noch nicht einmal Angriffe oder Störungen durch die linke Szene erforderlich. Es sei wahrscheinlich, dass sich „die enttäuschte Erwartung, einen körperlichen Streit mit dem politischen Gegner austragen zu können, schon bei Nichtigkeiten in gewaltsame Konflikte mit Sicherheitskräften oder Dritten (Anwohner, Passanten, Ladenbesitzer) entladen wird.“
Der Anmelder der Demonstration kann jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen den Entscheid einlegen. Wenn dies noch im Laufe des Mittwochs geschehe, könne bis Freitag eine Entscheidung in nächster Instanz vorliegen, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage des Abendblatts. Danach bestehe noch die Möglichkeit Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.
Ebenfalls am Mittwoch erließ die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung, in der die Mitnahme und die Benutzung von Glasflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung auf diversen Bahnanlagen im Norden verhängt wird.
Die Verbote gelten am kommenden Sonnabend, 12. September 2015, im Zeitraum von 8 bis 13 Uhr und 15 bis 22 Uhr. Hiervon betroffen sind Bahnanlagen an den Strecken Osnabrück - Bremen - Hamburg/ Bremen - Soltau - Hamburg/ Hannover - Soltau - Buchholz/ Braunschweig - Gifhorn - Uelzen/ Hannover - Celle - Uelzen - Lüneburg - Hamburg/ Osnabrück - Diepholz - Kirchweyhe - Bremen/ Bückeburg -Wunstorf - Hannover/ Göttingen - Hannover/ Braunschweig - Hannover/ Kiel - Neumünster - Wrist - Hamburg/ Lübeck - Bad Oldesloe -Hamburg und Büchen - Aumühle- Hamburg. Diese Verbote auch in allen, auf oben genannten Strecken fahrenden Zügen, mit Ausnahme der IC und ICE Züge.
Die Resonanz fällt bei Politikern und Gewerkschaftlern positiv aus. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass „Hamburg nicht der Schauplatz für menschenverachtende Gewaltausübung durch radikale Gruppierungen sein darf“, so Gerhard Kirsch, Chef der Gewerkschaft der Polizei in Hamburg. „Hamburg darf von rechten wie linken Extremisten nicht als Spielwiese missbraucht werden“, sagte CDU-Innenexperte Dennis Gladiator. Für Menschen, die Hass und Gewalt verbreiten, sei kein Platz. Auch die Grünen begrüßten die Entscheidung. Unterdessen hat die Bundespolizei für den 12. September die Mitnahme von Glasflaschen, Pyrotechnik, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung untersagt. Das Verbot gilt für Bahnanlagen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.