Hamburg . Telefonieren, in Gegenrichtung fahren, Alkohol im Blut: Das Abendblatt hat die wichtigsten Verkehrsregeln für Radler zusammengestellt.

Gehören Radfahrer auf den Fahrradweg? Haben sie auf dem Zebrastreifen ebenso Vorrang wie Fußgänger? Müssen Radler einen Helm tragen? Das Abendblatt hat die wichtigen Verkehrsregeln zusammenge­tragen, denn nicht jedem ist klar, wie er sich verhalten muss. Schließlich hat gut jeder dritte Radfahrer in Hamburg schon einmal einen Unfall gebaut. 41 Prozent der Radler kennen das Gefühl, zu stürzen und sich dabei zu verletzen – so viele wie in keiner anderen deutschen Stadt. Das geht aus einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Versicherung Cosmos Direkt hervor. Bundesweit kamen 29 Prozent) schon bei einem Unfall zu Schaden.

Fahrradfahrer müssen nicht auf dem Radweg fahren, auch wenn es einen gibt

Radfahrer gehören auf die Straße. Den Radweg müssen sie nur benutzen, wenn er ausdrücklich durch eines der drei blauen Radwegschilder gekennzeichnet ist. Auch wenn Autofahrer immer wieder Radfahrer kritisieren, die nicht auf dem Radweg fahren, sollten Radler – sofern nicht anders ausgeschildert – zu ihrer eigenen Sicherheit lieber auf der Straße fahren. Dort können die Autofahrer sie viel besser sehen. Radler müssen auch einen ausgeschilderten Radweg nur dann benutzen, wenn dieser befahrbar ist. Ist er etwa durch Scherben beeinträchtigt, durch Mülltonnen oder geparkte Autos versperrt, dürfen sie auf die Straße ausweichen. Lastenräder und Räder mit Anhängern, die zu breit für den Radweg sind, dürfen immer auf die Straße.

Wenn es rechts keinen Radweg gibt, dürfen Radler nicht den linken nutzen

Wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt für Radfahrer das Rechtsfahrgebot. Einen Radweg auf der linken Seite dürfen sie nur benutzen, wenn das durch ein Schild angeordnet ist. Sonst müssen sie rechts auf der Fahrbahn fahren, wenn es dort keinen Radweg gibt. Auf den Gehweg gehören radelnde Kinder nur bis zum Alter von zehn Jahren, erwachsene Radfahrer nur dann, wenn der Fußweg durch ein Schild für Fußgänger und Radler freigegeben ist.

Stöpsel im Ohr haben und auf dem Fahrrad Musik hören ist erlaubt

Radfahrer müssen aber gewährleisten, dass sie den Straßenverkehr ausreichend wahrnehmen und Warnsignale nicht überhören.

Wer betrunken radelt, verliert seinen Führerschein

Das hängt vom Grad der Alkoholisierung ab. Wer mit mehr als 1,6 Promille Rad fährt, muss um seinen Führerschein fürchten. Die Polizei darf den Führerschein nicht einkassieren, sondern kann nur eine medizinische psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, umgangssprachlich Idiotentest genannt. Erst wenn der Radler diesen Test verweigert oder durchfällt, verliert er seinen Führerschein.

Es ist erlaubt, beim Radfahren einen Hund an der Leine zu halten

Paragraf 28 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass von Fahrrädern aus nur Hunde, aber keine Schweine oder Pferde an der Leine geführt werden dürfen.

Radler haben nicht automatisch Mitschuld an einem Unfall, wenn sie ohne Helm fahren

In Deutschland müssen laut Gesetz nur Fahrer von Krafträdern – also Mofa-, Moped- und Motorradfahrer – einen Schutzhelm tragen, Radfahrer nicht. Manche Richter allerdings mindern die Schadenersatzansprüche von Radfahrern, wenn die Kopfverletzung des Radlers durch das Tragen eines Helms weniger schlimm ausgefallen wäre.

Radler dürfen nebeneinander fahren

Aber sie müssen darauf achten, dass sie die anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindern. In Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren grundsätzlich erlaubt.

Beim Überqueren eines Zebrastreifens haben Radfahrer nicht dieselben Rechte wie Fußgänger

Nur wenn der Radfahrer absteigt und sein Rad über den Zebrastreifen schiebt, hat er den Status eines Fußgängers. Wenn der Radler über den Zebrastreifen fahren will, muss er den Autos die Vorfahrt lassen. Tut er das nicht und wird von einem Auto erfasst, trägt er unter Umständen eine Mitschuld am Unfall.

Kinder dürfen auf dem Gehweg radeln

Das hängt vom Alter ab. Bis zum achten Geburtstag müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, nicht auf der Straße oder auf dem Radweg. Kinder bis zum voll­endeten zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen, können aber auch auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn fahren. Auf dem Gehweg sollten Kinder absteigen und ihr Rad schieben, wenn sie an eine Einmündung kommen und die Straße überqueren wollen. Auch Eltern sollen – so das Bundesverkehrsministerium – künftig das Recht haben, ihre Kinder mit dem Rad auf dem Gehweg zu begleiten. Die StVO solle bald entsprechend geändert werden.

Radler dürfen in Einbahnstraßen auch in Gegenrichtung fahren

Das gilt aber nur in dafür freigegebenen Einbahnstraßen. Von denen gibt es aber immer mehr.

Unterwegs zu telefonieren ist auf dem Rad nicht erlaubt

Wer das Telefon während der Fahrt in der Hand hält und benutzt, zahlt 25 Euro Verwarnungsgeld, wenn er erwischt wird.

Beim Abbiegen müssen Radfahrer nicht die ganze Zeit den Arm ausstrecken

Wenn man das Handzeichen gegeben hat, kann man nach dem Einordnen auf einer Linksabbiegerspur den Arm wieder herunternehmen. Auch während des Abbiegens muss man nicht die ganze Zeit den Arm ausstrecken.