Hamburg. Der Senat plant in den sieben Bezirken die Freigabe weiterer 30 Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung. Ein Überblick.

Bisher genießen Radfahrer schon auf rund 700 Hamburger Einbahnstraßen ein Privileg: Im Gegensatz zu anderen Verkehrsteilnehmern dürfen sie die Einbahnstraße auch in Gegenrichtung durchqueren. Nun plant der Senat die Freigabe weiterer 30 Einbahnstraßen.


Im Bezirk Altona
handelt es sich um die Friedensallee und die Behnstraße.


Im Bezirk Bergedorf soll der Moosberg geöffnet werden.


Im Bezirk Eimsbüttel sollen die Frohbösestraße und der Rahlskamp freigegeben werden.


Im Bezirk Harburg sollen gleich elf weitere Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen geöffnet werden: der Reiherhoopweg, die Würffel­straße, die Straßen Am Mühlenfeld und Hanhoopsfeld, der Berlepschweg, der Soltauer Ring, die Grumbrechtstraße, der Trelder Weg, der Walsroder Ring, der Kauershofweg und der Beutnerring.


Im Bezirk Hamburg-Mitte plant der Senat die ABC-Straße, die Bleichenbrücke, den Brauerknechtgraben, die Straßen Hohe Bleichen und Teilfeld, den Heuberg, die Poststraße, die Rehhoffstraße sowie den Venusberg, der in den Schaarmarkt übergeht, und den Zeughausmarkt für Radfahrer in beide Richtungen passierbar zu machen.


Im Bezirk Hamburg-Nord steht die Öffnung des Kattowitzer Weges und der Mühlhäuser Straße bevor.


Im Bezirk Wandsbek ist die Freigabe der Kielmannseggstraße und der Puvogelstraße für Radfahrer vorgesehen.

Von der Öffnung der Einbahnstraßen in beide Richtungen kann ein erhöhtes Unfallrisiko ausgehen. Daher kommen ausschließlich Einbahnstraßen, in denen die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 Kilometer pro Stunde beträgt, in Betracht.

Darüber hinaus müssen die Straßen eine ausreichende Breite aufweisen. Befahren Linienbusse und Lastkraftwagen die Einbahnstraße, gilt eine Mindestbreite von 3,5 Metern. Zudem müssen Straße und Einmündung für alle Verkehrsteilnehmer überschaubar sein.

Nach der Prüfung durch den Senat ordnet die örtliche Straßenverkehrsbehörde die Neuzulassungen an. Für die anschließende Umsetzung sind die Bezirksämter verantwortlich. Wann genau die 30 Einbahnstraßen tatsächlich freigegeben werden, hängt daher von der Umsetzung weiterer behördlicher Schritte ab.