Hamburg. Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Spende für Terror-Camp. Hamburg lud 26-Jährigen zu Auswahlverfahren ein.

Ein 26 Jahre alter Mann, gegen den der Staatsschutz ermittelt, hat versucht in Hamburg Polizist zu werden. Dem Bewerber mit tunesischen Wurzeln wird die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Er hatte nach Erkenntnissen der Ermittler Überweisungen getätigt, die offenbar im Zusammenhang mit der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) stehen.

Die Polizei hat dem Mann mittlerweile eine Absage erteilt. Dafür gab es gleich zwei Gründe: Die aktuellen Ermittlungen und eine negative Prognose. Der 26-Jährige hatte zuvor bereits eine Ausbildung bei der Bundespolizei begonnen und war dort durch eine Zwischenprüfung gefallen. „Wenn wir Hinweise darauf haben, dass ein Bewerber die salafistische Auffassung vertritt, wird er nicht eingestellt“, sagt Polizeipräsident Ralf Martin Meyer.

Gleich zwei Polizeimeisteranwärter der Bundespolizei waren zuvor in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten. Zu dem Zeitpunkt waren sie bereits in der zweieinhalbjährigen, 4600 Unterrichtsstunden umfassenden Ausbildung für den mittleren Dienst. Grundlage der Ermittlungen waren Banküberweisungen. In einem Fall war einer der Geldtransfers über 150 Euro mit dem Hinweis „IS-Camp“ beschriftet. In einem anderen Fall, so heißt es aus Polizeikreisen, war es ein kleinerer Betrag als Spende an eine islamistische Organisation. Zunächst ermittelte die Staatsanwaltschaft, ohne dass die beiden Betroffenen davon erfuhren. Der 26-Jährige war zwischenzeitlich durch eine Zwischenprüfung gefallen. Seine Karriere bei der Bundespolizei ging zu Ende, bevor sie begonnen hatte.

Polizist wollte er weiterhin werden. Der 26-Jährige war einer von 4762 jungen Männern und Frauen, die sich für die 330 Hamburger Ausbildungsplätze in diesem Jahr bewarben. „Bewerber um Ausbildungs- oder Studienplätze bei der Polizei Hamburg nehmen an einem anspruchsvollen Einstellungsverfahren teil. Dieses Verfahren beinhaltet schriftliche, sportliche sowie mündliche Testteile und findet an zwei unterschiedlichen Tagen statt. Darüber hinaus erfolgt eine körperliche Tauglichkeitsuntersuchung der Bewerber durch den Personalärztlichen Dienst an einem dritten Tag“, heißt es auf der Internetseite der Polizei. Der 26-Jährige schnitt bei den Tests ganz gut ab: „Er hatte bereits den schriftlichen und sportlichen Teil und damit drei Viertel des Einstellungstestes bestanden“, sagt Hauptkommissarin Karina Sadowsky. Bei der Abfrage des „großen Führungszeugnisses“ kam dann heraus, dass gegen den Mann ermittelt wird.

Ralf Martin Meyer, Polizeipräsident
Ralf Martin Meyer, Polizeipräsident © picture alliance / dpa | dpa Picture-Alliance / Axel Heimken

„So einen Fall hat es hier in Hamburg noch nicht gegeben“, sagt Polizistin Sadowsky. Bislang sei unter den Bewerbern im Testverfahren kein Islamist oder Unterstützer gewesen. Dass der Szene zugerechnete Islamisten eine Ausbildung an der Waffe anstreben, ist aber bekannt. Aus der Bundeswehr wurden bereits Soldaten ausgeschlossen, weil sie der Islamisten-Szene zugerechnet wurden. Bei dem für die Bundeswehr zuständigen Militärischen Abschirmdienst (MAD) geht man davon aus, dass Bewerber aus der Szene auch einschlägig ausgebildet werden wollen und die so erworbenen Fähigkeiten auch bei Anschlägen wie in Paris nutzen. MAD-Chef Christof Gramm hatten den Tätern in einem Interview „gewisse militärische Grundfertigkeiten“ bescheinigt und die Befürchtung geäußert, dass die Bundeswehr als Ausbildungscamp für gewaltbereite Islamisten missbraucht werden könne. „Bei der Polizei gibt es natürlich auch andere interessante Ansatzpunkte für diese Szene“, sagt ein Beamter. „Neben der Verfügbarkeit einer Waffe gibt es auch zahlreiche Abfragesysteme, die missbraucht werden könnten.“

Die Ermittlungen wegen der Überweisungen dauern an

Normale Sicherheitsüberprüfungen bei Bewerbern sind Ländersache und werden von der Polizei und ihrem Geheimschutzbeauftragten vorgenommen. Nur wer in sicherheitsrelevanten Bereichen beschäftigt wird, beispielsweise als Systemadministrator oder mit Staatsschutzangelegenheiten, wird einer speziellen Sicherheitsüberprüfung unterzogen. „Das ist dann Aufgabe des Verfassungsschutzes“, sagt dessen Sprecher Marco Haase. „Auch wenn es sich um Polizisten handelt.“ Diese durch ein Gesetz geregelte Überprüfung gibt es in drei Stufen. Welche zur Anwendung kommt, hängt davon ab, ob die betroffene Person Zugang zu „vertraulichen“, „geheimen“ oder „streng geheimen“ Bereichen und Unterlagen hat. In der höchsten Stufe werden sogar Befragungen im Umfeld des zu Überprüfenden durchgeführt. Das geschieht mit dessen Einverständnis.

Die Ermittlungen in Zusammenhang mit den Überweisungen mit IS-Vermerk dauern noch an.