Hamburg. Verbraucherschützer werfen dem Mischkonzern vor, Nebenwirkungen von Inhaltsstoffen zu verschleiern. Das Urteil fällt im September.
Im Streit um die cholesterinsenkende Margarine „Becel pro.activ“ droht der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch erneut eine Niederlage vor Gericht. Der Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) machte am Dienstag in Hamburg deutlich, dass er die Entscheidung der Vorinstanz für richtig halte. Das Hamburger Landgericht hatte eine Aussage über das Lebensmittel als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung bewertet.
Gestritten wird um eine Äußerung eines Wissenschaftlers in einer Unilever-Pressemitteilung. Bislang darf Unilever behaupten, es gebe keine Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken der Margarine. Dagegen klagte Foodwatch. Seine endgültige Entscheidung will das OLG am 1. September bekanntgeben.