Hamburg . Im Fall der getöteten Yagmur war den Betreuern unter anderem fahrlässige Tötung und Verletzung der Fürsorgepflicht vorgeworfen worden.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat im Fall der getöteten dreijährigen Yagmur ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes eingestellt. Eine Strafbarkeit der Mitarbeiter, die für die Betreuung der Familie zuständig waren, konnte nicht festgestellt werden, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag in Hamburg mit. Ihnen war unter anderem fahrlässige Tötung durch Unterlassen und eine Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht vorgeworfen worden.
Yagmur war kurz vor Weihnachten 2013 in der Wohnung ihrer Eltern im Stadtteil Billstedt an den Folgen schwerer Misshandlungen durch die Mutter gestorben. Die Frau wurde im November 2014 zu einer - noch nicht rechtskräftigen - lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt, der Vater rechtskräftig zu viereinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Zuletzt hatte die Hamburger Morgenpost in der vergangenen Woche berichtet, dass Yagmurs Mutter in Revision gegen das Urteil gehen wolle.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, habe die Auswertung und Prüfung des umfangreichen Aktenmaterials zwar ergeben, dass zwei Jugendamtsmitarbeitern objektive Sorgfaltspflichtverletzungen bei der Einschätzung der Gefährdungslage für Yagmur vorzuwerfen seien. Es habe aber nicht hinreichend sicher festgestellt werden können, dass ein pflichtgemäßes Handeln der Mitarbeiter die Verletzungen und den Tod Yagmurs verhindert hätten. „Yagmur wäre möglicherweise auch bei pflichtgemäßem Verhalten der Jugendamtsmitarbeiter im Haushalt der Eltern misshandelt und getötet worden“, resümierte die Staatsanwaltschaft.
Ein Jahr nach Yagmurs Tod hatte der Parlamentarische Untersuchungsausschuss seinen Abschlussbericht zu dem Fall verabschiedet. Darin werden zahlreiche Fehler der Behörden im Umgang mit dem Kind dargestellt.