München/Hamburg. Der Bundesfinanzhof hat die Beschwerde abgewiesen. Hamburger Hotel will Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

Die Hamburger Hoteliers müssen die umstrittene Bettensteuer weiterhin erheben. Zunächst hatte das Finanzgericht Hamburg die Klage der Hotels Grand Elysée von Steakhouse-Unternehmer Eugen Block und Bergedorfer Höhe gegen die Erhebung der Kultur- und Tourismustaxe abgewiesen. Gegen diese Entscheidung hatten die beiden Häuser Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in München eingelegt. Diese Revision hat der BFH nach mündlicher Verhandlung am Mittwoch jetzt am Donnerstag zurückgewiesen: „Wir werden nun Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen“, kündigte Rechtsanwalt Gero Tuttlewski aus der Kanzlei Klemm & Partner, der das Hotel Bergedorfer Höhe vertritt, gegenüber dem Abendblatt an.

Es gebe mehrere Aspekte, die gegen die Zwangsabgabe sprechen. So sei die Bettensteuer unter anderen deshalb verfassungswidrig, da sie gleichartig zur Umsatzsteuer sei, so Tuttlewski. Außerdem moniert der Jurist: „Die Bettensteuer ist auch ein unzulässiger Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Einnahmen sollen in erster Linie die Kultur fördern, dann sollte die Taxe auch gleich in den Kultureinrichtungen erhoben werden und nicht in den Hotels, die von dieser Abgabe nur nachrangig profitieren.“

Die Kultur- und Tourismustaxe wurde in Hamburg am 1. Januar 2013 eingeführt. Allein in diesem Jahr rechnet die Stadt dadurch mit Einnahmen von elf Millionen Euro, die dem Kultur- und Tourismusbereich zugute kommen sollen. Die Bettensteuer sieht vor, dass Privatreisende pro Person und Tag zwischen 50 Cent (bei einem Übernachtungspreis bis 25 Euro) und vier Euro (bei bis zu 200 Euro Übernachtungspreis) bezahlen. Pro weitere angefangene 50 Euro ist je ein Euro Taxe fällig. Geschäftsreisende sind von dieser Regelung ausgenommen.

Der Dehoga Hamburg kritisierte die Entscheidung des Bundesfinanzhofs: „Die Bettensteuer bedeutet ein Mehr an Bürokratie sowie einen höheren finanziellen Aufwand für Hotels und Gäste“, sagte Geschäftsführerin Ulrike von Albedyll. Der Bundesverband nannte die Entscheidung „schwer nachvollziehbar“. Auch die Klage von Bremer Hoteliers gegen die dortige Bettensteuer, die ebenfalls am Mittwoch vor dem BFH verhandelt worden war, wurde jetzt abgewiesen.