Hamburg. Seit Mittwoch können Hamburger per Online-Check prüfen, ob die Mieten ihrer Wohnungen zu hoch sind. Stichproben geben Grund zur Sorge.

Bereits am ersten Tag haben Hunderte Hamburger den neuen Mietpreis-Check im Internet genutzt. "Bis zum Mittag haben mehr als 500 Hamburger nachgesehen, ob die Miete ihrer neuen oder bestehenden Wohnung angemessen ist", sagte Siegmund Chychla, Geschäftsführer vom Mieterverein zu Hamburg am Mittwoch.

Hintergrund für das neue Tool ist die seit dem 1.7.2015 in ganz Hamburg geltende Mietpreisbremse, nach der bei einer Neuvermietung die Miete nicht mehr als zehn Prozent über vergleichbaren Mieten liegen darf. Die Regelung greift bei allen Verträgen, die nach dem 1. Juli unterzeichnet werden. Ausgenommen sind neu gebaute oder umfangreich sanierte Wohnungen. Eine Ausnahme gilt allerdings auch, wenn die Miete schon vor dem 1. Juli bei mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete lag - dann darf er diese auch weiter fordern.

Stichprobe deckt Mietwucher auf

Siegmund Chychla schätzt, dass bei 70 bis 80 Prozent der im Internet angebotenen Wohnungen der Verdacht besteht, dass sie gegen die Mietpreisbremse verstoßen. Eine kleine Stichprobe beim Wohnungsportal immonet: Eine Dreizimmerwohnung in Barmbek-Süd mit 81,33 Quadratmetern wird für 1.020 Euro kalt angeboten. Wer diese Daten plus weitere Angaben wie Baujahr und Heizanlage in den Frage-Antwort-Katalog eingibt, erhält folgendes Ergebnis: "Die Miete liegt mit 96,24 Prozent über dem Mittelwert des Hamburger Mietenspiegels für ihre Wohnlage. Es besteht der dringende Verdacht auf einen Verstoß gegen §556d BGB in Verbindung mit der Hamburger Mietpreisbegrenzungsverordnung (sog. Mietpreisbremse)."

Beispiel 2: Angeboten wird eine Einzimmerwohnung ebenfalls in Barmbek-Süd. Größe: 45,5 Quadratmeter, Kosten 546 Euro. Das Urteil des Online-Checks: Diese Miete liegt zu 70,21 Prozent über dem Mittelwert des Hamburger Mietenspiegels. Für die Wohnlage liege der Mittelwert bei 7,05 Euro.

In beiden Fällen besteht zudem Verdacht auf strafrechtlichen Mietwucher, weil die Mieten mehr als 50 Prozent über der Vergleichsmiete liegen. Weitere Stichproben in anderen Wohnviertel ergeben zum Teil ähnliche Ergebnisse.

Rat vom Mieterverein: Trotzdem unterschreiben

Der Rat, den der Mieterverein in solchen Fällen gibt, klingt erstmal ungewöhnlich: "Wenn man eine bestimmte Wohnung unbedingt haben will, sollte der Mieter auch dann unterschreiben, wenn die Miete zu hoch erscheint", so Chychla. Danach sollte sich der Mieter allerdings unverzüglich an den Eigentümer oder Vermieter wenden. Ein vorgefertigtes Beschwerde-Schreiben wird bei entsprechendem Ergebnis des Online-Checks bereit gestellt. Die Rückforderung ist dann für den Zeitraum ab dem Datum der Rüge möglich.

Wenn der Vermieter darauf nicht reagiert, sollte sich der Mieter um rechtliche Beratung bemühen, etwa beim Mieterverein. Dieser prüft dann noch mal im Detail, ob die Miethöhe gerechtfertig ist. "Der Internet-Service ist nur eine erste grobe Orientierung und ersetze keine Rechtsberatung", so Chychla.

Das Instrument der Mietpreisbremse, das vom Mieterverein ausdrücklich befürwortet wird, weil es Orientierung und Transparenz schaffe, funktioniere allerdings nur, wenn die Mieter auch aktiv werden. "Wenn der Mieter nichts unternimmt, muss er zahlen", so Chychla.

Der neue Internet Mietencheck ist auf der Homepage des Vereins zu finden und steht auch Nichtmitgliedern zur Verfügung: www.mieterverein-hamburg.de Bis zum 1. August soll er noch kostenlos sein