Hamburg. Politikwissenschaftler halten Wahlrecht für verfassungswidrig. CDU und SPD seien für umstrittene Regelung verantwortlich.
Der Verein „Mehr Demokratie“ macht SPD und CDU für die Passagen des Hamburger Wahlrechts verantwortlich, die möglicherweise verfassungswidrig sind. „So ist das manchmal mit Kompromissen: Am Ende steht eine Lösung, mit der niemand so richtig zufrieden ist“, sagte Manfred Brandt, Vorstandsmitglied und Motor von „Mehr Demokratie“.
Wie berichtet, halten die Bremer Politikwissenschaftler Prof. Lothar Probst und Valentin Schröder das Hamburger Wahlrecht für verfassungswidrig, weil es passieren kann, dass Stimmen für einen Kandidaten dessen Chancen auf den Einzug ins Parlament verringern. Dieses „negative Stimmengewicht“, Folge des „Personenstimmenparadoxes“, verstoße gegen die „Erfolgswertgleichheit“ bei der Stimmabgabe – einen Grundpfeiler demokratischer Wahlen. Bei der Bürgerschaftswahl am 15. Februar war der FDP-Kandidat Ewald Aukes gescheitert. Hätte der Unternehmer keine oder wesentlich weniger Personenstimmen erhalten, wäre er über die Landesliste in die Bürgerschaft eingezogen.
„Die umstrittene Wahlrechtsregelung ist auf Bestreben von CDU und SPD ins Wahlgesetz gekommen“, sagte Brandt. Die Parteien hätten einen Volksentscheid vermeiden und gleichzeitig den Einfluss der Wählenden auf die Zusammensetzung ihrer Landeslisten möglichst gering halten wollen. „Die Regelung ist in der Tat schwer zu verstehen und kann zu paradoxen Ergebnissen führen“, sagte Brandt. Dagegen sei der Vorschlag von „Mehr Demokratie“ einfach und leicht nachvollziehbar gewesen. „Allein die Zahl der Stimmen entscheidet darüber, wer für eine Partei über die Landesliste ins Parlament kommt“, so Brandt.