Hamburg/Berlin. “Zeit für eine vollständige Öffnung der Ehe“, forderte Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Fegebank bei ihrem ersten Auftritt vor der Länderkammer.

Der Bundesrat hat sich für die völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe ausgesprochen. Eine Mehrheit im Bundesrat stimmte am Freitag für einen von Niedersachsen initiierten Entschließungsantrag.

Aus Hamburg nahmen Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne), Senator Till Steffen (Grüne) und Staatsrat Wolfgang Schmidt (SPD) an der Sitzung teil.

„Hamburg ist immer Vorkämpferin für die volle gesellschaftliche Anerkennung von Paaren gleichen Geschlechts gewesen", sagte Katharina Fegebank bei ihrem ersten Auftritt vor dem Bundesrat. Die ‚Hamburger Ehe‘ Ende der Neunziger Jahre sei ein erster wichtiger Schritt auf diesem langen Weg gewesen. „Jetzt ist die Zeit für eine vollständige Öffnung der Ehe. Die Gesellschaft ist heute viel weiter als Teile der Politik", so Fegebank weiter. Deshalb werde Hamburg nicht nur den Entschließungsantrag unterstützen, sondern darüber hinaus den bereits im März 2013 vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe erneut einbringen.

In den jetzt beschlossenen Antrag fordern die Länder die Bundesregierung auf, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden. Dies umfasse die Öffnung der Ehe und damit auch die Schaffung eines vollen Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare, heißt es in den Antrag weiter. In der Koalition ist das Thema umstritten: Die SPD hat sich für die Gleichstellung ausgesprochen, die Union bleibt aber noch bei einem Nein.

Bundesrat hatte bereits 2013 die Gleichstellung verlangt

Der Initiative hatte sich neun Länder mit Regierungsbeteiligung von SPD, Grünen oder Linken angeschlossen, darunter Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Der Bundesrat hatte bereits 2013 die Gleichstellung der Homo-Ehe verlangt. Der Antrag wurde jedoch vor Ablauf der Wahlperiode des Bundestags nicht mehr im Parlament beraten.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte, die Gleichstellung der Homo-Ehe sei ein überfälliger Schritt. Es bestünden weiterhin Diskriminierungen, die nicht mehr zu verstehen seien. Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) sagte, die Gleichstellung sei im Sinne eines liberalen Staates, der die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantieren müsse. „Es gibt für den liberalen Verfassungsstaat gar keinen Grund, dass er die Rechte dieser Menschen einschränkt“, sagte Kretschmann.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) sprach sich als einziger Redner gegen eine Gleichstellung aus. Die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften sei nicht notwendig, um Diskriminierungen zu beenden. Die Gleichbehandlung ginge einen „entscheidenden Schritt zu weit“, indem sie Dinge gleichsetze, „die nicht gleich sind“, sagte Bausback. Die Ehe bleibe die Grundlage für Familien, in denen Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen.

Katholische Kirche lehnt Gleichstellung der Homo-Ehe ab

Viele Redner gingen auch auf die Haltung der Kirchen zu dem Thema ein. Die katholische Kirche lehnt eine Gleichstellung der Homo-Ehe ab. Die evangelische Kirche, die in den vergangenen Jahren einen deutlich liberaleren Kurs eingeschlagen hat, diskutiert dies noch. Dreyer sagte, man könne die Bibel nicht christlicher interpretieren als dahingehend, dass es gut sei, wenn Menschen füreinander Verantwortung übernehmen.

Der Katholik Kretschmann sagte, er fühle sich als Christ mit seiner Position gut aufgehoben, auch wenn seine Kirche eine andere Haltung vertrete. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte, bei der rechtlichen Gleichstellung gehe es nicht um das heilige Sakrament der Ehe. Der Umgang damit sei Sache der Kirchen.

Die Länderkammer beriet am Freitag neben dem Entschließungsantrag auch einen Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg, der durch eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch homosexuellen Paaren die Ehe ermöglicht. Der Antrag wurde zunächst zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Schwule und lesbische Paare können in Deutschland seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Nach und nach wurden ihre Rechte seitdem denen von Ehe-Leuten angeglichen. Es bestehen aber weiterhin Unterschiede. So können gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam keine Kinder adoptieren. (dpa/cia)