Rücksichtslose Autofahrer, ignorante Fußgänger, wild gewordene Rad-Rambos – je nach Blickwinkel ist der Schuldige schnell gefunden.
Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer, die keinerlei Verkehrsmittel benutzen. Dabei ist es unerheblich, ob Fußgänger gehen oder laufen. Es gilt für sie keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Das schützt sie immerhin davor, nicht geblitzt zu werden. Dafür besitzen Fußgänger aber nicht den Schutzpanzer eines Autos, nicht mal einen Airbag oder Stoßdämpfer wie Schienbeinschützer. Dies macht sie auf der Straße leicht angreifbar, was die rollende Masse weidlich ausnutzt. Autos kurven knapp vor oder millimetergenau hinter dem Fußgänger vorbei. Wenn ein Fußgänger nicht gut zu Fuß ist, droht ihm eine eindringliche Ermahnung in Form eines fahrzeugtypischen Schallsignals. Da dieses immer unter Ausschluss von Ordnungshütern geschieht, gilt an Fußgängerüberwegen der Grundsatz: Das ist gehupt wie gesprungen.
Geistergeher gehen anderen Fußgängern gehörig auf den Geist
Auf dem Bürgersteig, einem ausschließlich „für den Fußverkehr zugelassenen oder geeigneten Bauwerk“, ist das nicht anders, nur dass sich hier die Zweibeiner den Zweirädern ausgesetzt sehen. Da sich natürlich auch Radfahrer als Bürger verstehen, nehmen sie den Bürgersteig gern unberechtigt mit in Anspruch. Das ist dann besonders spannend, wenn Räder auf einem schmalen Band neben dem Fußweg nicht nur in eine Richtung brettern, sondern auch noch kamikazeartig aufeinander losrasen.
Aber auch Fußgänger untereinander können sich auf die Füße treten. Täglich ist an Zebrastreifen zu beobachten, wie Menschen auf Kollisionskurs gehen, sowie das grüne Ampelmännchen ein Fortkommen anzeigt. Jeder bahnt sich seinen Weg, so gut er kann. Dieses Sichdurchschlagen gegen die Menge ist ein Spiegelbild der Gesellschaft: Wer die meist wortlose Konfrontation scheut, hat schon verloren.
Nicht minder hindern Menschen andere am Weiterkommen vor Supermärkten und Boutiquen etwa. Wer aus der Tür kommt, nimmt den querfließenden Fußgängerverkehr nicht mehr wahr. Weil nämlich die Tüten als Aufprallschutz dienen oder das eben erstandene modische Textil bei Tageslicht begutachtet werden muss. Warum ausgerechnet dann, wenn ich gerade vorbeikomme?!
Es ist deshalb geboten, eindeutige Regeln für Fußgänger aufzustellen:
1. Es gilt ein absolutes Rechtsgehgebot.
2. Geistergeher werden sofort aus dem Verkehr gezogen. Sie haben ihre Gehtauglichkeit in einer Gehschule („Idiotentest“) nachzuweisen.
3. Richtungsänderungen sind mit einem Licht („Blinker“) anzuzeigen.
4. Fußgänger haben einen Rückspiegel zu tragen – für mehr Rücksicht eben.
5. Wer sich rüpelhaft benimmt („Fuß weg!“), sich in den Weg stellt („Falschparker“) oder eine Viererkette bildet („Kein Durchkommen“), dem drohen eine Ausgangssperre oder als Anschauungsunterricht der Besuch eines Fußballvereins im Abstiegskampf.
Es reicht nicht, Fußgängerzonen einzurichten, was allein schon diskriminierend ist. Wer glaubt, Verkehrsberuhigung habe etwas mit der Beruhigung aufgebrachter Verkehrsteilnehmer zu tun, der hat sich doch schon verrannt.
Lesen Sie hier die Sichtweisen von Autofahrern und Fahrradfahrern.