Berlin/Hamburg. Ein Autor wollte als Miturheber des Stücks genannt werden. Eine eigene geistige Schöpfung des Autoren liegt aber laut Gericht nicht vor.

Das Musical „Hinterm Horizont“ mit Songs von Udo Lindenberg verletzt laut einem Urteil des Berliner Kammergerichts keine Urheberrechte. Damit wurde am Montag die Berufungsklage eines Autoren abgewiesen. Dieser wollte erreichen, als Miturheber des erfolgreichen Stücks genannt zu werden. Eine eigene geistige Schöpfung des Autoren liege nicht vor, wesentliche Elemente des Stücks seien schon in der Lindenberg-Biografie angelegt, hieß es im Urteil.

Der klagende Autor hatte ein Libretto an Lindenberg geschickt. Das Stück beruht aber auf einem späteren Text von Thomas Brussig („Sonnenallee“). Die Show läuft in Berlin seit Anfang 2011 im Theater am Potsdamer Platz und hat ein Millionenpublikum erreicht. (dpa)