Hamburg. Pierre Vogel und weitere Salafistenprediger hatten die Veranstaltung im Internet angekündigt. Hooligans und AfD hatten zu Gegendemo aufgerufen.
Die Hamburger Polizei hat eine für Sonntag angekündigte "Salafisten-Gala" verboten. Auch Salafisten-Prediger Pierre Vogel hatte im Internet seinen Besuch angekündigt. Bei einer “Gala in Hamburg für die UMMAH” (Umaah bedeutet islamische Nation) sollten neben ihm noch fünf weitere Prediger auftreten. Unter ihnen Abu Abdullah, der bis vor kurzem in der assahab-Moschee in Barmbek predigte und vor dem der Verfassungschutz warnt.
Auch der Prediger Abdullatif Roualli wurde angekündigt. Der Salafist gehört der Gruppe “DawaFFM” an, die im März 2013 vom Innenministerium verboten wurde. Auf seiner Facebook-Seite schrieb Vogel: “Die genaue Adresse in Hamburg wird in sha ALLAH erst einen Tag vor dem Vortrag bekannt gegeben. Ansonsten fangen die Behörden jetzt schon an, den Hallenbesitzer zu tyrannisieren.” Zu Not würden sie auf die Straße gehen. Bei der Gala sollen Vorträge unter anderem zu den Themen “Pflicht der Dawah” und “Medien und Magier” gehalten werden.
"HoGeSa" organisierte Gegendemo
Als Reaktion auf die Veranstaltung mobilisierte der Hooligan-Verein “Gemeinsam stark”,
eine Abspaltung der “HoGeSa”-Demonstration, mit Hinweis auf eine große Salafisten-Veranstaltung bereits seine Anhänger. Ohne Hamburg direkt zu nennen, spricht ein kahlköpfiger Sprecher in einem Video davon “den kriminellen Salafisten die Stirn zu bieten, um ihnen klipp und klar zu zeigen, dass wir sie hier in Deutschland nicht haben wollen.”
Dafür sagten die Hooligans eine Veranstaltung in Erfurt ab. Auf Facebook warnte auch der AfD-Kommunalpolitiker Jens Eckleben vor der Salafisten-Veranstaltung. Auf seiner
Facebook-Veranstaltung “Salafisten in Hamburg stoppen” hatten auch mehrere Personen aus dem rechten Spektrum zugesagt.
IS-Unterstützung wurde befürchtet
Der Polizei lag bis zum Donnerstagnachmittag keine Anmeldung der “Gala in Hamburg für die UMMAH” vor. Dennoch befasste sich die Staatsschutzabteilung im Landeskriminalamt mit den Aufrufen in den sozialen Netzwerken. Eine Bewertung habe ergeben, dass Tatsachen dafür vorliegen, dass der Veranstalter oder sein Umfeld Ansichten vertreten oder Äußerungen dulden werden, die straffrechtlich relevant sind, schreibt die Polizei in einer Pressemitteilung.
Es sei eine Unterstützung der seit dem 12. September 2014 verbotenen Organisation “Islamischer Staat” (“IS”) zu befürchten. Die Polizei verbot daher die Versammlung per Allgemeinverfügung. Nach Erkenntnissen der Ermittler sollte die Gala im Veranstaltungszentrum “Blumenhaus” in Wandsbek stattfinden. Das Verbot erstreckt sich jedoch auf das gesamte Stadtgebiet. Es ergehe ein "Allgemeinverfügungsverbot", da der Versammlungsbehörde derzeit nicht bekannt sei, wer der Veranstalter sei.
Polizeipräsident Ralf Martin Meyer sagte: "Das Verbot richtet sich nicht gegen die weit überwiegende Mehrzahl der in Hamburg lebenden Muslime, die sich an die deutsche Rechtsordnung halten. Vielmehr richtet sich das Verbot gegen eine relativ kleine Gruppe salafistisch jihadistisch ausgerichteter Extremisten, die zur Unterstützung terroristischer Organisationen aufrufen."