Insgesamt 15 Krankenakten seien sichergestellt worden. Nach Ungereimtheiten bei der Strahlenbehandlung von Krebspatienten ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung.

Hamburg. Nach den Ungereimtheiten bei der Strahlenbehandlung von Krebspatienten in der Asklepios Klinik St. Georg hat die Hamburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch das Hermann-Holthusen-Institut für Strahlentherapie in der Klinik durchsucht.

Wie der Klinik-Konzern mitteilte, ermittele die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Tötung „in einer noch nicht bekannten Zahl von Fällen in den Jahren 2010 bis 2015.“ Nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft habe man 15 Krankenakten sichergestellt, weitere Unterlagen seien freiwillig übergeben worden.

Asklepios habe recherchiert, dass im Zeitraum 2010 bis 2013 zehn Patienten in der Klinik falsch bestrahlt worden seien. Nach Auffassung der Gesundheitsbehörde von Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) resultiere die fehlerhafte Bestrahlung „aus einer Fehlinterpretation der Dosisverteilung im Bestrahlungsplan“.

„Unabhängig von der Frage des Verschuldens, bedauern wir die Fehlbehandlung der betroffenen Patienten außerordentlich. Die Aufklärung der genauen Hintergründe auch durch die Staatsanwaltschaft liegt in unserem ureigenen Interesse. Wir haben der Staatsanwaltschaft unsere uneingeschränkte Unterstützung zugesichert“, sagte Dr. Thomas Wolfram, Sprecher der Geschäftsführung der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH.