Sie hatte die Ermittlungen zu Yagmurs Verletzungen wenige Wochen vor ihrem Tod eingestellt. Nun will die Staatsanwältin nicht im Abschlussbericht auftauchen - und droht deshalb mit Klage.
Altstadt. Es ist das Wesen eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA), dass die Mitglieder der verschiedenen Fraktionen unterschiedliche Sichtweisen auf die Art der Untersuchung haben – und vor allem auf deren Ergebnis. Dass die Zeugen, die der Ausschuss befragt hat, nicht immer einverstanden sind mit der politischen Bewertung, die ihnen im Abschlussbericht zuteil wird, ist auch klar. Deshalb haben sie die Möglichkeit, Änderungen zu beantragen. Ungewöhnlich ist dagegen, dass sie rechtliche Schritte androhen, wenn diese Änderungen nicht übernommen werden. Nach Abendblatt-Informationen soll die Staatsanwältin, die im Fall Yagmur die Ermittlungen führte, dem Untersuchungsausschuss für diesen Fall mitgeteilt haben, sich juristische Schritte vorzubehalten.
Es ist also gut möglich, dass der Abschlussbericht, den der Untersuchungsausschuss am Donnerstagabend beschlossen hat, noch ein gerichtliches Nachspiel haben wird. Denn die Parlamentarier haben nur wenigen der immerhin 18 Änderungswünsche der Staatsanwältin stattgegeben. Sie selbst war zur letzten Sitzung des PUA nicht in den Raum 151 des Rathauses gekommen. Stattdessen verfolgte ihr Rechtsanwalt in der hintersten Reihe sitzend die Arbeit der Parlamentarier.
In der Tat haben die Untersuchungsausschussmitglieder die Rolle der Staatsanwältin in dem Fall der von ihrer Mutter getöteten Yagmur von Beginn an kritisch gesehen. Ihre Aussagen vor dem Gremium hatten bei den Parlamentariern und Beobachtern für Erschütterung gesorgt. Die Juristin war als Zeugin geladen worden, weil sie die Ermittlungen gegen die Eltern von Yagmur sowie deren Pflegemutter geführt hatte, nachdem das Kind mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert worden war. Auf die Frage des PUA-Vorsitzenden André Trepoll (CDU), was sie heute anders machen würde, antwortete sie im April: „Mir würde nichts einfallen.“ Nur wenige Wochen nachdem die Staatsanwältin das Verfahren im November 2013 eingestellt hatte, wurde das dreieinhalb Jahre alte Mädchen getötet.
Bei Yagmur habe sie „Dienst nach Vorschrift“ gemacht
Auf ihre Einlassungen reagierten die PUA-Mitglieder mit Unverständnis. Die Staatsanwältin habe aus deren Sicht zu wenig nachgehakt. So hatte sich die Mutter des Kindes geweigert, sich bei der Polizei zu den Verletzungen des Mädchens zu äußern. Die Staatsanwältin begründete dies damit, es habe keine Veranlassung gegeben zu glauben, dass die Mutter sich bei einer staatsanwaltlichen Vorladung selbst bezichtigen würde. „Dienst nach Vorschrift“, befand etwa Christiane Blömeke (Grüne).
Unter anderem verlangte die Staatsanwältin, dass sie im Abschlussbericht nicht als „zuständige Staatsanwältin“ bezeichnet werde. Stattdessen sollte nur von der Staatsanwaltschaft die Rede sein. Eine entsprechende Änderung lehnten die Parlamentarier über die Parteigrenzen hinweg ab. „Wenn man das konsequent zu Ende denkt, müsste man das mit allen Beteiligten genauso machen. Ich kann dem nichts abgewinnen“, so Finn Ole Ritter (FDP). SPD-Obfrau Melanie Leonhard pflichtete ihm bei. „Dann müssten wir nur noch von dem Jugendamt sprechen und nicht mehr von der fallführenden Fachkraft.“
Außerdem ging es um die Frage, ob die Staatsanwältin einen Zusammenhang hätte herstellen können zwischen einer Verletzung Yagmurs an der Bauchspeicheldrüse und dem Verletzungszeitpunkt. Hätte sie diese ziehen können, wäre klar gewesen, dass die leibliche Mutter dafür verantwortlich war. Yagmur wäre wahrscheinlich nicht wieder zu ihr zurückgekehrt. „Sie hätte als Ermittlerin aber mindestens fragen müssen, ob es einen Zusammenhang gibt“, befand CDU-Obmann Christoph de Vries.
Abgeordneten erwiesen Mädchen am ersten Todestag ihre Ehre
Ob die Staatsanwältin gegen die Entscheidung des PUA, nicht alle Änderungen zu übernehmen, vorgehen wird, zeigt sich in den kommenden Tagen. Ab dem heutigen Freitag wird der Abschlussbericht den Bürgerschaftsfraktionen zur Verfügung gestellt. Nach fast zehn Monaten ist damit die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Ende gegangen. Rund 100 Stunden dauerten die Sitzungen. Am Donnerstagabend hat der Ausschuss den 543 Seiten umfassenden Abschlussbericht einstimmig beschlossen. Abgestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP. Die Linken haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt. Sie hatten auch die Beratungen zum Bericht abgelehnt.
Unterdessen kommen nach der CDU weitere Rücktrittsforderungen an die Adresse von Sozialsenator Detlef Scheele (SPD). „In der Bürgerschaft wie im PUA verweigern der Senator und die SPD die Anerkennung jeder expliziten Mitverantwortung, der Rest sind wertlose Phrasen. Wer so nachlässig mit unterbesetzten und überlasteten Sozialen Diensten und Jugendhilfestellen umgeht, dem ist offenbar auch in Zukunft das Schicksal hilfsbedürftiger Kinder egal“, sagte der FDP-Obmann Ritter.
Die letzte PUA-Sitzung fiel auf einen denkwürdigen Tag – den erstes Todestag des Mädchens. Am 18. Dezember erlag Yagmur den Verletzungen, die ihre Mutter ihr über Jahre zugefügt hatte. Die Abgeordneten erwiesen dem Mädchen ihre Ehre. Auf Wunsch des PUA-Vorsitzenden Trepoll erhoben sie sich.