Der Unternehmer Stefan Duphorn will nicht hinnehmen, dass sich die Kammer weigert, das exakte Ergebnis der Präsidenten-Wahl zu veröffentlichen. Die Klage soll nun klären, ob sie zur Transparenz verpflichtet ist.
Hamburg. Im Streit über mehr Transparenz wächst der Druck auf die Handelskammer weiter. Der Unternehmer Stefan Duphorn (wer-zu-wem GmbH) hat durch seinen Anwalt jetzt eine Klage gegen die Kammer angekündigt. Grund: Die Kammer weigert sich, das exakte Ergebnis der Wahl von Präses Fritz Horst Melsheimer aus dem Frühjahr zu veröffentlichen. Duphorn hatte einen Antrag nach dem neuen Hamburger Transparenzgesetz gestellt, den die Kammer jedoch ablehnte. Auch mehrere Gutachten des Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die eine Veröffentlichungspflicht attestierten, beeindruckten die Kammer nicht. Nun lehnte sie auch den Widerspruch gegen ihren Bescheid ab und Duphorn klagt – sodass nun die Gerichte klären müssen, inwieweit auch die Kammer unter die Vorgaben des Transparenzgesetzes fällt.
Ein weiterer Streitpunkt ist in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung der Geschäftsführergehälter. Während die Einkommen aller Geschäftsführer städtischer Unternehmen mittlerweile öffentlich sind, weigert sich Kammer-Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz, sein aus Mitgliedsbeiträgen gezahltes Gehalt zu veröffentlichen. Um die Offenlegung zu verhindern, hat die Kammer sogar ein Gutachten erstellen lassen, nach dem das Gehalt von Schmidt-Trenz angemessen sei. Kosten für die nicht einsehbare Expertise: 19.500 Euro.
Dass die Kammer bei ihrer Haltung bleibt, scheint allerdings nicht mehr ausgemacht. Laut Kommunikationsgeschäftsführer Jörn Arfs will das Kammer-Präsidium in Sachen Gehälter „über eine mögliche zukünftige Veröffentlichung in einer seiner kommenden Sitzungen beraten“.