Der Bund verweigert die Herausgabe von Informationen zu dem umstrittenen Einsatz der verdeckten Ermittlerin in der Roten Flora. Bundesanwaltschaft unterliege nicht der Kontrolle der Bürgerschaft.
Hamburg. Bundesanwaltschaft und Bundesjustizministerium schweigen sich zum Einsatz einer verdeckten Ermittlerin im Umfeld des linksautonomen Kulturzentrums Rote Flora und im Hörfunksender FSK bislang aus.
Laut einer Antwort des SPD-Senats auf eine Kleine Anfrage der Hamburger Grünen hat das Ministerium in Berlin Informationen verweigert, weil es wie die Bundesanwaltschaft nicht „der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg“ unterliege.
Der Senat könne somit die Geschehnisse von 2001 bis 2006 nicht bewerten – zumal die Ermittlungsverfahren, welche Grundlage des Einsatzes der verdeckten Ermittlerin waren, vom Generalbundesanwalt geführt worden seien, heißt es in der Antwort.
Die Rote Flora im Schanzenviertel ist seit 25 Jahren von Anhängern der linken Szene besetzt. Nach bisherigen Erkenntnissen hat die verdeckte Ermittlerin im Umfeld der Flora jahrelang spioniert, ist sogar Liebesbeziehungen eingegangen und hat mutmaßlich auch im Freien Sender-Kombinat (FSK) ermittelt.
Vertreter der linken Szene aber auch Gewerkschaften kritisierten dies bereits scharf. Ver.di sieht die Pressefreiheit gefährdet, die Landespressekonferenz Hamburg hält die Angelegenheit für „äußerst problematisch“. Neben Parlamentariern der Bürgerschaft bemühen sich inzwischen auch Bundestagsabgeordnete um Aufklärung. Insgesamt lägen in Berlin bereits vier Anfragen vor.
Am 9. Dezember befasst sich in Hamburg der Innenausschuss mit dem Fall. Auslöser für den Einsatz waren laut Senat Brandanschläge auf Fahrzeuge der Lufthansa und einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde sowie eine versuchte schwere Brandstiftung bei einer Polizeistation in Bönningstedt. Außerdem ging es den Angaben zufolge um Angriffe auf Polizisten mit Steinen, Flaschen und Signalmunition.
Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Antje Möller, kritisierte, dass der Senat in seiner Antwort nichts zur Rolle des Hamburger Landeskriminalamts sage. „Es ist unglaubwürdig, dass über eine mehrjährige Ermittlung in Hamburg angeblich keine Daten mehr vorliegen.“ Zuvor hatte der Senat eingeräumt, dass die Abteilung Staatsschutz im LKA Hamburg den Einsatz der „nicht offen eingesetzten Polizeibeamtin“ als „gefahrenabwehrende Maßnahme“ angeordnet habe. Er betonte jedoch, dass das Verfahren nach wenigen Monaten an die Bundesanwaltschaft abgegeben worden sei. Die wiederum habe die Ermittlungen 2002 bis 2004 dem Bundeskriminalamt und zwischen 2004 und 2006 dem LKA in Kiel übertragen.