Das Bezirksamt Nord hat an Hausbesitzer, die ein Stockwerk aufsetzen und somit zusätzlichen Wohnraum schaffen wollen, deftige Rechnungen geschickt. Sie sollen für öffentlichen Grund und Boden zahlen.

Hamburg. Am kommenden Mittwoch werden Vertreter von Hamburgs Baubehörde und der Wohnungswirtschaft sich turnusgemäß im Rahmen des „Bündnisses für das Wohnen“ treffen - ein strittiges Diskussionsthema steht aber schon heute fest. Das Bezirksamt Nord hat offenbar eine Einnahmequelle zu Lasten bauwilliger Hauseigentümer entdeckt.

So fordert das Amt von Grundeigentümern, die ihr Gebäude aufstocken wollen, mehrere tausend Euro für die Sondernutzung öffentlicher Flächen durch die Feuerwehr. Damit torpediert der Bezirks das Wohnungsbauprogramm des SPD-Senats. So hat Bürgermeister Olaf Scholz wiederholt öffentlich verkündet, in Hamburg müssten auch in den kommenden Jahrzehnten kontinuierlich Wohnungen gebaut werden.

Da jedoch unbebaute Flächen knapp würden, hält der Senatschef es für sinnvoll, die Zahl der Wohngeschosse bei Mietshäusern zu erhöhen. Scholz verweist dabei gern auf Prognosen, nach denen die Einwohnerzahl Hamburgs in zwanzig Jahren auf zwei Millionen steigen könnte.

Es macht keinen Unterschied, ob ein unausgebautes oder ein ausgebautes Dachgeschoss brennt

Das Bezirksamt Nord dreht den Spieß nun um und verweist auf Nachfrage darauf, dass Bauherren, die Gebäude aufstockten, auf eigenem Grund entweder einen zweiten Rettungsweg oder eine zusätzliche Aufstellfläche für die Feuerwehr schaffen müssten.

Nur so könne „die Anleiterbarkeit der oberen Wohnungen im Rettungsfall“ gewährleistet werden. Wenn eine öffentliche Fläche jedoch für die Feuerwehr freigehalten werden müsse, sei es „zwingend vorgeschrieben“, einer Sondernutzungsgebühr zu erheben.

Im einem Fall geht es um ein Bauvorhaben am Wiesendamm. Dort verlangt das Bezirksamt Nord vom Bauherren für die Sondernutzung von 84 Quadratmetern ein einmaliges Entgelt in Höhe von 32.508 Euro. In einem anderen Fall muss eine Hausbesitzerin 16.704 Euro bezahlen.

Der Vorsitzende des Grundeigentümerverbands Hamburg, Heinrich Stüven, kritisiert das Vorgehen der Behörde. „Nach unserer Wahrnehmung ist es ausschließlich das Bezirksamt Nord, das den Grundeigentümern für ihre Bauvorhaben eine Sondernutzungsgebühr für Rettungswege abverlangt.“ Dem Verband seien bislang vier Fälle bekannt. „Bei diesen beläuft sich der Betrag insgesamt auf über 200.000 Euro; Geld, welches im Wohnungsbau sinnvoller untergebracht wäre.“

Nach den Worten von Stüven macht es für die Feuerwehr keinen Unterschied, ob ein unausgebautes oder ein ausgebautes Dachgeschoss brennt. Eine Anleiterung müsse in beiden Fällen erfolgen. „Zudem kann die Stadt nicht auf der einen Seite die Forderung nach mehr Wohnungsbau aufstellen und auf der anderen Seite bauwillige Eigentümer höhere finanzielle Auflagen aufbürden“, sagt Verbandschef Stüven.

Streit gibt es auch um die Art der Berechnung des Entgelts. Diese bemesse sich am jeweiligen Bodenrichtwert des Grundstückes, erklärt das Bezirksamt Nord. Grundeigentümerchef Stüven bezeichnet es hingegen als „unverschämt, dass die Höhe der Gebühren sich nach dem Wert des bebaubaren Grundstücks berechnet und nicht nach dem Wert des Fußweges“. Die Gebühr diene ausschließlich dazu, „dem ohnehin maroden Haushalt des Bezirkes Gelder zuzuführen“.