Industrieverbands-Chef Westhagemann hat im Streit mit Grünen-Fraktionschef Kerstan nachgegeben - ohne allerdings eine formale Unterlassungerklärung abzugeben. Kerstan hatte ein Frist bis Donnerstagnachmittag gesetzt.

Hamburg. Der Chef des Industrieverbandes Hamburg (IVH), Michael Westhagemann, hat die von Grünen-Fraktionschef Jens Kerstan geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Allerdings hat sein Anwalt Walter Scheuerl in einem Schreiben klargestellt, dass Westhagemann die von Kerstan monierte Aussage nicht wiederholen werde.

Hintergrund: Westhagemann hatte in einer Talkshow bei Hamburg1 sinngemäß gesagt, Kerstan sei nicht mehr sicher, dass der Rückkauf der Energienetze richtig gewesen sei. Dies habe er in einem ZEIT-Interview gesagt. Kerstans Anwalt hatte Westhagemann am Dienstag aufgefordert bis Donnerstag um 17 Uhr eine Unterlassungserklärung abzugeben, da die Aussage falsch und „frei erfunden“ sei. Tatsächlich hatte Kerstan in dem Interview, auf das sich Westhagemann bezog, den Netze-Rückkauf nicht infrage gestellt.

Rechtsanwalt Scheuerl betont zwar, die Sätze Westhagemanns seien „als wertende Aussagen im öffentlichen Meinungskampf“ zulässig. Zugleich aber stellt er in schönstem Juristendeutsch klar, sein Mandant werde sich „nicht berühmen...diese Spontanäußerung erneut zu verbreiten“. Sprich: Er wird die Aussage nicht wiederholen.

„Ich freue mich, dass Herr Westhagemann sich hier einsichtig zeigt“, sagte Kerstan am Donnerstagabend. „Es ist gut, dass er über seinen Anwalt Dr. Scheuerl ankündigt, die strittige Äußerung so nicht wiederholen zu wollen. Das weitere Vorgehen werde ich mit meinem Anwalt beraten.“