Ein Hamburger Ex-Häftling ließ den Akku seiner Fußfessel ausgehen - und war damit nicht unter Kontrolle. Für die Grünen-Fraktion ist das nur ein Beispiel für das bisherige Scheitern des Systems.

Hamburg. ach dem Wirbel um einen Sexualstraftäter, der den Akku seiner Fußfessel mehrfach nicht auflud, sollen nach dem Willen der Hamburger Grünen vorerst keine Fußfesseln mehr angeordnet werden. Sie wollen einen entsprechenden Antrag nach der Sommerpause in die Hamburgische Bürgerschaft einbringen.

„Zwölfmal wurde die elektronische Fußfessel bei Gericht beantragt, viermal davon wurde sie genehmigt“, sagte der justizpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Farid Müller. Doch in allen vier Fällen sei das System in der Praxis gescheitert. „Das ist Grund genug, um dieses Instrument jetzt solange zu stoppen, bis klar ist, warum das Ding in Hamburg bisher nicht funktioniert.“ Erst dann könne man beurteilen, wie es damit weitergehen solle.

„Der Senat handelt unverantwortlich, wenn er vor dem Hintergrund der gescheiterten Fälle den Einsatz der elektronischen Fußfessel weiter befürwortet“, erklärte Müller. „Es ist das mindeste, den Einsatz der Fußfessel jetzt auszusetzen. Wir hatten gegen die Einführung der Fußfessel gestimmt.“ Es habe auch schon vorher „einen Umgang mit Ex-Straftätern, die noch als gefährlich eingestuft werden“ gegeben. „Beispielsweise strenge Meldeauflagen zählen zu den Maßnahmen, die sich bewährt haben“, sagte der Abgeordnete.

Der Sprecher der Justizbehörde, Sven Billhardt, warf Müller vor, mit teilweise unzutreffenden Fakten zu operieren und verteidigte das Vorgehen des Senats. „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist kein Allheilmittel. Sie ist ein Beitrag für mehr Sicherheit. Wenn wir mit ihr einen Rückfall verhindern können, ist sie ein Erfolg“, betonte Billhardt.

Die Idee der Fußfessel stammt aus den USA. Es handelt sich um einen Sender zur Aufenthaltsüberwachung, der am Körper getragen wird. In Deutschland gibt es die Möglichkeit zur Überwachung rückfallgefährdeter Gewalt- und Sexualverbrecher nach Verbüßung ihrer normalen Haft seit 2011. Hamburg ermöglichte dies im Rahmen eines Staatsvertrags. Damals habe der Senat informiert, es sei mit 20 ehemaligen Straftätern jährlich zu rechnen, hieß es bei den Grünen.

Angeordnet wird die Fußfessel vom Gericht, das die Bereiche festlegt, in denen sich ein überwachter Ex-Häftling aufhalten muss. Alarm wird beispielsweise ausgelöst, wenn sich ein Betroffener nicht an Auflagen hält.

Anfang Juli stand ein verurteilter Sexualstraftäter in Hamburg vor Gericht, unter anderem weil er seine elektronische Fußfessel über Monate mehrmals nicht aufgeladen hatte. Er wurde zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Angaben der Grünen war die Bilanz des Überwachungssystems auch in den anderen drei Hamburger Fällen ernüchternd: Bei einem Mann habe das Gericht die Anordnung der elektronischen Fußfessel aufgehoben, weil er seinen Beruf so nicht ausüben konnte. Ein zweiter Betroffener habe das Land verlassen, ein dritter weigere sich bis heute, die Fußfessel anzulegen. Die Auswahl der Straftäter für dieses neue Instrument habe nicht funktioniert, monierten die Grünen.