Die Gesundheitsminister der Länder haben am Freitag bei ihrem Treffen in Hamburg neue Versorgungsmodelle für den ländlichen Raum beschlossen.
Hamburg. Die medizinische Versorgung auf dem Land soll besser werden. Dazu beschlossen die Gesundheitsminister der Länder am Freitag bei ihrem Treffen in Hamburg neue Versorgungsmodelle. Danach sollen in dünn besiedelten Gebieten mobile Arztpraxen und Gesundheitshäuser entstehen, in denen Ärzte temporär Sprechstunden abhalten. Auch die Vernetzung zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und anderen Gesundheitsberufen soll intensiviert werden. Die ambulante und stationäre Versorgung sowie die Rehabilitation und Pflege sollen künftig stärker kooperieren und auf den jeweiligen Einzelfall ausgerichtet sein.
An das Bundesgesundheitsministerium appellierte die Konferenz der Gesundheitsminister, bis Jahresende die Voraussetzung zur Einrichtung von geriatrischen Institutsambulanzen zu schaffen. Bedingt durch den demo rafischen Wandel werde die Behandlung älterer Menschen für die Krankenhäuser von wachsender Bedeutung, sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) als Vorsitzende der Konferenz. Ältere hätten oft mehrere und chronische Erkrankungen. Dies erfordere „komplexe und fachübergreifende Behandlungsstrategien“. Die Versorgung müsse zudem „teamorientierter über medizinische Fachgrenzen hinaus“ ausgerichtet werden.
Allgemeinmedizin soll gestärkt werden
Dringend erforderlich sei auch eine Stärkung der Allgemeinmedizin. Derzeit würden 90 Prozent Fachärzte und nur zehn Prozent Allgemeinmediziner ausgebildet, sagte Prüfer-Storcks. Schon im Medizinstudium müsse Allgemeinmedizin daher Kernfach werden. Weitere Maßnahmen seien vermehrte Praktika bei Hausärzten und ein Pflichtquartal im Praktischen Jahr, beschlossen die Minister.
Darüber hinaus wollen die Länder die zahnmedizinische Früherkennung bei Kleinkindern ausbauen. Die derzeitigen Untersuchungen erst ab dem 30. Lebensmonat seien deutlich zu spät. Sie sollen künftig mit den Kinderuntersuchungen U6 (10. bis 12. Lebensmonat) und U7 (21. bis 24.) Lebensmonat verbunden werden.
Mit Blick auf Deutschkenntnisse in akademischen Heilberufen verständigten sich die Länder auf ein einheitliches Überprüfungsverfahren. Wer als ausländischer Arzt, Psychotherapeut oder Apotheker in Deutschland tätig werde wolle, müsse über „ausreichende Kenntnisse sowohl in der Umgangssprache als auch in der Fachsprache verfügen“. Nur so könnten Fehldiagnosen und falsche Therapie-Entscheidungen aufgrund von Verständnisfehlern ausgeschlossen werden. Für die Erteilung ihrer Approbation müssen Betroffene künftig ihre Sprachkenntnisse nachweisen.