Die Staatsanwaltschaft hatte für Nonnenmacher 15 Monate Haft mit Bewährung und 150.000 Euro Geldbuße, für Berger eine einjährige Bewährungsstrafe und 50.000 Euro Geldbuße gefordert.

Hamburg. Mit der Forderung nach Freisprüchen und deutlicher Kritik an der Staatsanwaltschaft haben die Plädoyers der Verteidiger im Prozess gegen die früheren Vorstände der HSH Nordbank begonnen. Der Verteidiger des früheren Vorstands-Chefs Dirk Jens Nonnenmacher, Rechtsanwalt Heinz Wagner, warf der Anklagebehörde vor, sie habe eine Auseinandersetzung mit Nonnenmachers Aussage „verweigert“. Die Staatsanwaltschaft habe sich „nicht die Mühe gemacht, Details der Vorlage zu prüfen, darum kümmert sie sich nicht“, kritisierte Wagner. Nach Überzeugung von Wagner sowie von Verteidiger Otmar Kury, der Nonnenmachers Vorstands-Vorgänger Hans Berger vertritt, haben die damaligen Vorstände der HSH Nordbank sich nicht der Untreue schuldig gemacht. Sie müssten freigesprochen werden, beantragten die Anwälte am gestrigen 59. Verhandlungstag.

Im Prozess vor dem Landgericht stehen sechs Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank. Im Dezember 2007 hatten sie ein hoch komplexes Wertpapier-Geschäft mit dem Codenamen „Omega 55“ abgezeichnet, mit dem die Bilanz der Bank von Risiken entlastet werden sollte. In dem Bestreben, die Eigenkapitalquote vor einem geplanten Börsengang aufpolieren zu wollen, hätten die Vorstände überhastet eine Kreditvorlage abgezeichnet, ohne die Chancen und Risiken des Geschäfts ausreichend zu prüfen, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Damit hätten die damaligen Bankchefs ihre Pflichten verletzt und sich der Untreue in besonders schwerem Fall schuldig gemacht. Deswegen hatte die Anklagebehörde vergangene Woche Bewährungsstrafen zwischen zehn und 22 Monaten und hohe Geldbußen für die früheren Vorstände gefordert. Den Schaden hatte die Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung noch auf rund 158 Millionen Euro beziffert, mittlerweile geht sie von noch 52,6 Millionen Euro aus.

Nach Überzeugung der Verteidiger Wagner und Kury indes hat „Omega 55“ den Zweck, die Bank von Risiken zu entlasten, erreicht. „Die Gesamttransaktion hat die angestrebte Entlastung der Eigenkapitalquote bewirkt“, betonte Kury. Zudem seien Risikoentlastungsmaßnahmen „keine Spielerei, kein Teufelszeug, auch nicht selten oder exotisch“. Vielmehr seien derartige Geschäfte „Standard“ gewesen. Zudem habe der damalige Vorstandschef Berger auf Berechnungen der Fachabteilungen vertrauen dürfen. „Die Kreditvorlage enthielt keine offensichtlichen Mängel oder Fehler“, die Berger habe erkennen können. Er sei „Vorstand gewesen, kein Hellseher“. Berger habe keinerlei Pflichtverletzung begangen.

Nonnenmachers Verteidiger Wagner betonte, das Geschäft „Omega 55“ sei zu marktgerechten Konditionen abgewickelt worden. Sein Mandant habe erst kurz vor dem Abschluss des umstrittenen Geschäfts seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied aufgenommen und „volles Vertrauen in die Bank und die Sachkunde seiner Vorstandskollegen“ gehabt. Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, Nonnenmacher habe erkannt, dass es sich um einen Großkredit handelte, sei „absurd“, kritisierte Wagner die Anklagebehörde. Die Unterschrift von Nonnenmacher unter die Kreditvorlage sei „nichts weiter als eine Kenntnisnahme“ gewesen. Er habe „keine Zweifel“, dass sein Mandant „sich nicht wegen Untreue strafbar gemacht hat“, schloss Wagner. Nonnenmacher habe „objektiv seine Pflichten nicht verletzt“. Der Prozess wird am 25. Juni mit weiteren Plädoyers fortgesetzt.