Sein Spitzname war „lächelnde Guillotine“. Jetzt ist der Jurist wegen Totschlags angeklagt. Der ehemalige Senator soll zwei Frauen zum Tod verholfen haben, ohne diese vorher ausreichend aufzuklären.

Hamburg. In seiner Amtszeit als Justizsenator von 2001 bis 2006 erwarb sich Roger Kusch schnell den Ruf als „lächelnde Guillotine“, geschuldet seiner Personalpolitik. Wiederholt kam es zu schweren Konflikten des CDU-Mannes mit der Richterschaft und der Staatsanwaltschaft. Zu seinen justizpolitisch umstrittensten Entscheidungen gehörte die Schließung der Sozialtherapeutischen Anstalt Altengamme.

Zudem machte er Vorstöße unter anderem zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und zur Abschaffung des Jugendstrafrechts. Diese mit der CDU-Fraktion nicht abgestimmten Vorstöße brachten ihm Kritik aus der eigenen Partei ein. Am 27. März 2006 kam ein Tiefpunkt seiner politischen Karriere, als er vom damaligen Bürgermeister Ole von Beust als Justizsenator entlassen wurde, weil er vertrauliche Unterlagen aus einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss unerlaubt weitergeleitet haben soll. Unmittelbar nach der Entlassung trat Kusch aus der CDU aus. Sechs Wochen später gab er die Neugründung der Partei HeimatHamburg bekannt, die nach den Bürgerschaftswahlen 2008 und einem dortigen Stimmanteil von lediglich 0,5 Prozent wieder aufgelöst wurde. Später machte der gebürtige Stuttgarter als „Dr. Tod“ Schlagzeilen. Roger Kusch ist Gründungsmitglied des Vereins Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V. Er präsentierte im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur Sterbehilfe einen Selbsttötungsautomaten. Auf seiner Internetseite informierte er die Öffentlichkeit am 29. Juni 2008, dass er erstmals beim Suizid einer 79-jährigen Frau assistiert hatte, bei dem dieser Apparat jedoch nicht zum Einsatz kam. Er betonte seine Ansicht, dass die menschliche Selbstbestimmung „bis zum letzten Atemzug“ gelte. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Vorermittlungsverfahren gegen Kusch ein.

Seit dem 31. August 2008 bot Kusch Sterbehilfe auf der Webseite seines Vereins an. Für die Dienste in der „Sterbebegleitung“ wurden bis zu 8000 Euro veranschlagt. Doch dies wurde ihm gerichtlich verboten. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Beihilfe zur Selbsttötung zwar nicht strafbar sei. Es untersagte aber die „sozial unwertige Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt“ als nicht erlaubtes Gewerbe. Kusch entschied daraufhin, auf weitere Sterbehilfe zu verzichten. Im Oktober 2009 gründete er den Verein SterbeHilfeDeutschland, im August 2012 den Schweizer Verein StHD. Der Jurist ist weiter als Rechtsanwalt zugelassen, hat eine Kanzlei in St. Georg. Gestern war er für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Seine Verteidigung kündigte für heute eine Pressekonferenz an.