Nachts greift die Feiertagsschutzverordnung. In den vergangenen Jahren wurde diese Regel in der Hamburger Diskotheken- und Kneipenszene jedoch nicht immer einheitlich verfolgt.

Hamburg. Für viele beginnt das Wochenende schon am Donnerstag, da die meisten am Karfreitag nicht zur Arbeit müssen. Doch wegen der sogenannten Feiertagsschutzverordnung könnte die Party heute Abend schneller vorbei sein, als gedacht. Ab zwei Uhr nachts müssen die Diskotheken und Kneipen für 24 Stunden demnach die Musik leiser drehen, da „musikalische Darbietungen jeder Art“ verboten sind, heißt es in Paragraf vier des Schriftstücks.

Bis fünf Uhr dürfen sich Gäste in den betroffenen Läden aufhalten und Getränke konsumieren. Danach müssen die Türen geschlossen werden. "Der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen" sind verboten, außer der "ernste Charakter" des Feiertages würde gewahrt werden, heißt es weiter.

In den vergangenen Jahren wurde diese Regel in der Hamburger Diskotheken- und Kneipenszene jedoch nicht immer einheitlich verfolgt. Grund hierfür sind ausbleibende Kontrollen des Ordnungsamtes. „Das Tanzverbot wird nicht explizit überprüft“, sagt Sorina Weiland, Pressesprecherin im Bezirk Mitte: „Kontrolliert wird nur, wenn eine Beschwerde bei der Polizei eingeht.“

Im Anschluss überprüft dann das Verbraucherschutzamt, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. „Gegebenenfalls wird dann ein Bußgeld fällig“, so Weiland.

Auch Nils Fischer, Pressesprecher im Bezirk Altona, bestätigt die ausbleibenden Kontrollen: „Wir kontrollieren nicht aktiv, sondern nur bei Hinweisen der Bevölkerung.“ Trotz Nichteinhaltens der Regel glaubt Fischer daran, dass „das Bewusstsein in der Bevölkerung für einen ruhigen Karfreitag verankert ist.“ Was es sonst noch an gemütlichen Veranstaltungen in Hamburg gibt - unser großer Überblick verrät es.