Immer mehr Menschen wenden sich mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler bei der Schlichtungsstelle der Ärztekammer. 57 wurden in Hamburg im vergangenen Jahr anerkannt.

Hamburg. Die Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern hat in Hamburg im vergangenen Jahr 57 Behandlungsfehler von Ärzten in Kliniken und Praxen offiziell anerkannt. In diesen Fällen wurde Schadensersatz gezahlt.

Damit ist die Zahl der anerkannten Behandlungsfehler in Hamburg gesunken. 2011 ist es in 63 Fällen zu einer Schadensersatzzahlung gekommen. 2010 waren es 68.

Gegenläufig dazu ist die Zahl der Antragstellungen in den vergangenen Jahren jedoch gestiegen: 2012 haben sich 449 Hamburger mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler bei der Schlichtungsstelle-Nord gemeldet. 2008 waren es noch rund 380.

Die häufigsten Behandlungsanlässe, die 2012 in Hamburg bei der Schlichtungsstelle vorgetragen wurden, waren Gelenkkrankheiten, Entbindungen, Verletzungen des Knies sowie Krankheiten der Wirbelsäule.

Die Auswertung der Ärztekammern zeigt weiterhin, dass der Großteil der Fälle (74 Prozent) aus dem Klinikbereich stammt, der niedergelassene Bereich war mit 32 Prozent beteiligt.

Die AOK hatte vor wenigen Tagen Schätzungen veröffentlicht, wonach allein in Krankenhäusern jährlich rund 190.000 Patienten in Deutschland gesundheitliche Schäden durch Behandlungsfehler erleiden und 19.000 daran sterben.

„Verdacht auf Behandlungsfehler ist noch kein Behandlungsfehler“

„Fehler passieren, auch in der Medizin. Wir kehren diese Fehler aber nicht unter den Tisch, sondern wir lernen aus ihnen und wir setzen uns dafür ein, dass den betroffenen Patienten schnellstmöglich geholfen wird“, so Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Hamburg.

Man müsse die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler aber im Verhältnis zur Gesamtzahl der rund 18 Millionen Behandlungsfälle in den Krankenhäusern und mehr als 540 Millionen allein im vertragsärztlichen Bereich sehen. „Jeder Fehler ist ein Fehler zu viel, und dennoch müssen wir sehen, dass sich die Zahl dieser Behandlungsfehler im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Behandlungsfälle im Promillebereich bewegt.“

Montgomery betont darüber hinaus: „Zu beachten ist auch, dass der Verdacht auf einen Behandlungsfehler noch kein Behandlungsfehler ist. Wirklich schlimm ist es, wenn der Behandlungsfehler mit Pfusch gleichgesetzt wird. Pfusch ist vorsätzlich, aber Ärzte schädigen Patienten nicht vorsätzlich.“

Info: Patienten, die eine ärztliche Fehlbehandlung vermuten und Schadenersatzansprüche stellen wollen, können sich an die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen in Hannover wenden. Die Schlichtungsstelle ist ein Zusammenschluss von neun norddeutschen Ärztekammern, die unabhängig von den Kammern anhand von gutachterlichen Stellungnahmen den Vorwurf eines Behandlungsfehlers überprüft und die Frage eines Schadensersatzanspruches dem Grunde nach beantwortet. Das Verfahren ist für den Patienten gebührenfrei und für alle Beteiligten freiwillig.