Kritik an Abgabe immer schärfer. Branche bereitet auch Schadenersatzforderungen vor. Unterstützung erhalten die Hoteliers von der FDP.

Hamburg. Kippt die Bettensteuer in Hamburg kurz nach ihrer Einführung wieder? Nach Informationen des Abendblatts arbeiten Hoteliers und der Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) wegen der umstrittenen Abgabe, die Touristen seit dem 1. Januar zahlen müssen, bereits intensiv an Klagen und Schadenersatzforderungen gegen die Stadt. "Die ersten drei Monate haben gezeigt, dass es in der Hotellerie keine Akzeptanz für diese Zwangsabgabe gibt. Wir bereiten eine Klage gegen die Bettensteuer vor", bestätigte Dehoga-Geschäftsführerin Ulrike von Albedyll dem Abendblatt.

Bis zum 15. April müssen die Hotels ihre Geschäftszahlen für das erste Quartal beim Finanzamt melden - und damit auch die Einnahmen durch die Kultur- und Tourismustaxe, die sie an die Stadt abführen müssen. Nach diesem Zahltag werden aller Voraussicht nach die ersten Klagen gegen die Bettensteuer eingereicht.

Otto Lindner, Vorstand der Lindner Hotelgruppe mit zwei Häusern in Hamburg, will es bei einer Klage allein nicht belassen und sogar noch weitergehen: "Die Klage wird auch einen Schadenersatz beinhalten, da die Verantwortlichen in vollem Bewusstsein gehandelt haben, dass ihr Vorgehen rechtlich nicht haltbar sein wird."

Scharfe Kritik an der Abgabe äußert auch Michael Mücke, Deutschland-Chef der Accor-Kette. Der international agierende Hotelkonzern ist mit 16 Häusern (Mercure, Ibis, Novotel, Sofitel) und rund 2600 Betten der Marktführer in Hamburg. "Wir schließen eine Klage gegen die Bettensteuer nicht aus", sagte Michael Mücke dem Abendblatt. Sein Unternehmen habe eine Kanzlei beauftragt, die Rechtmäßigkeit dieser Steuer zu prüfen.

Dabei gehe es auch um das Datenschutzproblem, das durch die Trennung von geschäftlichen und privaten Übernachtungen entstanden sei, sagte Mücke. Er bezeichnete die Steuer als "Bürokratiemonster, die weder Mitarbeitern noch Gästen und deren Arbeitgebern bei Dienstreisen zuzumuten ist". Jede deutsche Stadt, die eine solche Abgabe erhebe, habe ihre eigenen Regelungen und Vordrucke - so jetzt auch Hamburg.

Von der Hamburger Bettensteuer sind Geschäftsreisende ausgenommen. Sie müssen allerdings nachweisen, dass ihr Aufenthalt tatsächlich dienstlich ist. Privatreisende bezahlen pro Person und Tag zwischen 25 Cent (bei einem Übernachtungspreis bis 25 Euro) und 4 Euro (bei bis zu 200 Euro je Übernachtung). Für jede weiteren angefangenen 50 Euro wird 1 Euro Taxe fällig. Hamburg erwartet allein im ersten Jahr Mehreinnahmen von bis zu 12 Millionen Euro, die dem Kultur- und Tourismusbereich zugutekommen sollen.

Unterstützung erhalten die Hoteliers von der FDP. Das Gesetz zur Bettensteuer hat aus Sicht der Liberalen zahlreiche handwerkliche und rechtliche Fehler. Deshalb sei es verständlich, wenn die Betroffenen jetzt den Klageweg beschritten, sagte Tourismusexperte Thomas-Sönke Kluth. Die regierende SPD lässt sich von den zu erwartenden Klagen- und Schadenersatzforderungen nicht beeindrucken: "Dass das Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Klage gegen die ähnlich gelagerte Lübecker Bettensteuer abgewiesen hat, gibt uns rechtlichen Rückenwind für etwaige juristische Auseinandersetzungen in Hamburg", sagt Tourismusexpertin Dorothee Martin.