Mit den Stimmen der alleinregierenden SPD und der CDU wurde die umstrittene Kultur- und Tourismustaxe verabschiedet.
Hamburg. Die Hamburgische Bürgerschaft hat die Einführung der Kultur- und Tourismustaxe zum kommenden Jahr beschlossen. Abgeordnete der alleinregierenden SPD und der CDU machten am Mittwochabend den Weg für die sogenannte Bettensteuer frei. Einzig die Parlamentarier der FDP votierten dagegen, Grüne und Linke enthielten sich. Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass Touristen in Hamburg vom 1. Januar 2013 an die Bettensteuer zahlen müssen, Geschäftsreisende von der Abgabe aber ausgenommen sind.
Die Hansestadt möchte je Übernachtungsgast abhängig vom Zimmerpreis eine Steuer zwischen 50 Cent (bei einem Übernachtungspreis bis 25 Euro) und vier Euro (bei einem Übernachtungspreis bis 200 Euro) pro Tag erheben. Etwa zwölf Millionen Euro sollen dadurch zusätzlich jährlich in die Kassen fließen. Mindestens 50 Prozent davon sollen der Kultur zukommen, versprach Kultursenatorin Barbara Kisseler (parteilos).
Kurz vor dem Bürgerschaftsentscheid hatten die Gegner der Taxe juristischen Widerstand angekündigt. Der Hotelier Otto Lindner von der gleichnamigen Hotelkette kündigte im Abendblatt an, in Abstimmung mit Kollegen und Hotelverband klagen zu wollen, da die Bettensteuer unfair zulasten der Hotels gehe. Für diesen Fall darf er mit der Unterstützung des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Hamburg rechnen, wie Geschäftsführerin Ulrike von Albedyll mitteilte. Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) sagte am Abend: „Der Rechtsstreit ist damit nicht zu Ende.“
Schon zu Zeiten der früheren schwarz-grünen Landesregierung war über die Einführung der Kultur-und Tourismustaxe nachgedacht worden. Die SPD-Fraktion, die in dem Landesparlament aktuell die absolute Mehrheit hat, musste ihren vorherigen Gesetzentwurf überarbeiten. Denn im Juli hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Kommunen keine pauschale Bettensteuer auf Hotelübernachtungen aller Art erheben dürfen. Touristen sollen zahlen, aber nicht Geschäftsleute – diese Unterscheidung war im ersten Gesetzentwurf nicht vorgesehen und musste nun nachträglich berücksichtigt werden.
Bei der Umsetzung dieser Vorgabe sehen die Kritiker Schwierigkeiten. Der Dehoga habe erhebliche rechtliche Bedenken, insbesondere datenschutzrechtlicher Art, sagte von Albedyll. Denn die Gäste könnten schlichtweg die Auskunft verweigern, ob sie dienstlich oder privat in Hamburg übernachten. Der stellvertretende Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Joachim Menzel sagte im Abendblatt, er halte die gefundene Regelung „datenschutzrechtlich für nicht optimal“.
Von Albedyll und die Hamburger FDP-Fraktion verwiesen auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das am Dienstag die Bettensteuer in Dortmund gekippt habe. Demnach entschied das Gericht, dass „Hoteliers keine rechtliche Handhabe hätten, die für die Differenzierung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtungen notwendigen Angaben vom Hotelgast zu erlangen“. Zuvor hatte bereits der Bund der Steuerzahler Hamburg erklärt, das Finanzgericht Hamburg könne sich auf einen Musterprozess „freuen“.
SPD-Fraktionschef Andreas Dressel betonte, möglichen Klagen blicke man gelassen entgegen, da man die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts „buchstabengetreu“ umgesetzt und alle Einwände mit einbezogen habe.