Unter Druck willigte der Ex-HSH-Chef ein, die vier Millionen Euro zurückzuzahlen – aber nur, wenn er rechtskräftig verurteilt wird.

Hamburg/Kiel. Die HSH Nordbank will von dem früheren Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher vier Millionen Euro Abfindung zurückhaben, falls er in seinem Kieler Verfahren rechtskräftig verurteilt wird. Der Aufhebungsvertrag zwischen Nonnenmacher und der Bank vom 15. Dezember 2010 wurde von beiden Seiten entsprechend geändert. Der Aufsichtsrat habe zugestimmt, teilte die Bank am Dienstag in Hamburg und Kiel mit. Dabei geht es um das Ermittlungsverfahren der Kieler Staatsanwaltschaft wegen falscher Verdächtigung oder Untreue im Zusammenhang mit der Entlassung des ehemaligen HSH-Vorstandsmitglieds Frank Roth. Mit der Vereinbarung sei es der Bank gelungen, ihre Interessen in vollem Umfang nachhaltig zu wahren, sagte Aufsichtsratschef Hilmar Kopper.

Nonnenmacher rechnet nicht damit, dass er seine Abfindung zurückzahlen muss. Nach gründlichem Studium der Ermittlungsakte der Kieler Staatsanwaltschaft sei er überzeugt, dass Nonnenmacher auch im Fall Roth stets pflichtgemäß und im Einklang mit geltendem Recht gehandelt habe, teilte sein Anwalt Prof. Heinz Wagner mit. Der frühere Bankchef habe sich zu einem Kompromiss mit der Bank bereiterklärt und einer Änderung des Aufhebungsvertrags zugestimmt, weil auf der Bank ein erheblicher politischer Druck laste. Dieser Druck hätte die Bank möglicherweise zwingen können, trotz Aussichtslosigkeit eine Klage gegen Nonnenmacher anzustrengen. „Prof. Dr. Nonnenmacher vertraut auf die Unabhängigkeit der Justiz und geht davon aus, dass das Ermittlungsverfahren alsbald eingestellt wird und damit die leidige Angelegenheit erledigt ist“, teilte der Anwalt mit.

Roth war im Frühjahr 2009 entlassen worden, weil er angeblich interne Informationen an Medien weitergegeben haben sollte. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen ihn wurde jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Später musste die Bank Roth vollständig rehabilitieren und eine hohe Abfindung leisten. Nun ermittelt die Kieler Justiz gegen den früheren Justiziar Wolfgang Gößmann und gegen Nonnenmacher, die von der Intrige gegen Roth gewusst haben könnten. Gößmann hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen, ebenso wie die mittlerweile insolvente Sicherheitsfirma Prevent, die ebenfalls in den Fall verstrickt ist.

Gegen Nonnenmacher ermitteln nicht nur die Staatsanwälte in Kiel. Ihre Hamburger Kollegen haben Anklage gegen den gesamten früheren HSH-Nordbank-Vorstand erhoben, darunter auch Nonnenmacher. Dabei geht es um die zweifelhaften Geschäfte mit dem Codenamen „Omega“, die der Bank hohe Verluste eingetragen haben. Die Anklage ist vom zuständigen Landgericht noch nicht angenommen worden. Dieses Verfahren hat jedoch mit der Abfindung nichts zu tun. Die Vorwürfe waren bereits im Dezember 2010 bekannt, als der Aufhebungsvertrag abgeschlossen wurde.

Genau diesen Umstand kritisierten die Hamburger Grünen. „Es ist bedauerlich, dass die Rückzahlung nicht auch für den Fall einer Verurteilung im Zusammenhang mit den „Omega“-Geschäften vereinbart wurde“, sagte Fraktionschef Jens Kerstan. Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) erklärte: „Es ist ein Fortschritt, dass Herr Nonnenmacher seine Abfindung zurückzahlen muss, wenn die neuen Ermittlungen zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen.“ So gebe es eine Chance, das Geld wiederzusehen. Vom Hamburger Senat hieß es: „Die Finanzbehörde begrüßt, dass bei einer späteren Verurteilung von Prof. Nonnenmacher im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel die vertraglichen Ansprüche nunmehr zurückgefordert werden können.“