Aufsichtsrat will Abfindung zurückfordern, wenn Nonnenmacher wegen Untreue verurteilt wird. Doch dieser gibt sich siegesgewiss.

Hamburg/Kiel. Der frühere HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher rechnet nicht damit, dass er seine Abfindung von vier Millionen Euro aus dem Jahr 2010 zurückzahlen muss. Er erwarte eine Einstellung des Verfahrens der Kieler Staatsanwaltschaft, teilte sein Anwalt Prof. Heinz Wagner am Dienstag mit.

Nach gründlichem Studium der Ermittlungsakte der Kieler Staatsanwaltschaft sei er überzeugt, dass Nonnenmacher auch im Fall des früheren Vorstands Frank Roth stets pflichtgemäß und im Einklang mit geltendem Recht gehandelt habe. Nonnenmacher habe sich zu einem Kompromiss mit der Bank bereiterklärt und einer Änderung des Aufhebungsvertrags zugestimmt, weil auf der Bank ein erheblicher politischer Druck laste.

Die HSH Nordbank will von dem früheren Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher seine Abfindung von vier Millionen Euro zurückfordern, falls er in seinem Kieler Verfahren rechtskräftig verurteilt wird. Der Aufsichtsrat habe einer entsprechenden Änderung des Aufhebungsvertrags vom 15. Dezember zugestimmt, teilte die Bank am Dienstag in Kiel mit.

Dabei geht es um das Ermittlungsverfahren der Kieler Staatsanwaltschaft wegen falscher Verdächtigung oder Untreue im Zusammenhang mit der Entlassung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Frank Roth. Mit der Vereinbarung sei es der Bank gelungen, ihre Interessen in vollem Umfang nachhaltig zu wahren, sagte Aufsichtsratschef Hilmar Kopper.