Einer der Angeklagten, die den Schädel des Seeräubers aus einem Museum geklaut haben sollen, verspätete sich zunächst durch einen Unfall.
Hamburg. Der Prozess um den spektakulären Diebstahl des Störtebeker-Schädels aus einem Hamburger Museum geht aller Voraussicht nach heute zu Ende. Bevor die Plädoyers und das Urteil gegen die drei Angeklagten erwartet werden, will das Amtsgericht Hamburg-Mitte noch einen Zeugen befragen. Der Mann war bereits zweimal geladen, erschien aber jeweils nicht – und brachte damit den Zeitplan des Gerichts durcheinander. Auch am Freitag sah alles nach einer weiteren Verzögerung aus: Einer der Angeklagten erschien nicht vor Gericht, hieß es in ersten Mitteilungen.
Der Hauptangeklagte Sven G., 38, sei auf dem Weg zum Gerichtsgebäude mit dem Auto verunglückt und in einer Schneewehe bei Geesthacht steckengeblieben. Der mutmaßliche Störtebeker-Dieb traf aber gegen Mittag im Strafjustizgebäude ein. Die Verhandlung wurde fortgesetzt. Mit einem Urteil wird nach den Plädoyers der drei Verteidiger und des Staatsanwalts am späten Nachmittag gerechnet.
Vor fast drei Jahren sollen zwei heute 38 und 50 Jahre alte Angeklagte den Totenkopf aus dem Museum für Hamburgische Geschichte gestohlen haben. Der Schädel, der dem berüchtigten Seeräuber Klaus Störtebeker zugeordnet wird, war nicht gesichert. Ein dritter, 40 Jahre alter Beschuldigter ist angeklagt, dass er den Kopf als Hehler verkaufen wollte. Der Richter hat aber bereits den rechtlichen Hinweis gegeben, dass für ihn wohl lediglich eine Verurteilung wegen Begünstigung in Betracht komme.
Der 40-Jährige kassierte die Belohnung von 5000 Euro, die das Museum für die Rückgabe des Totenkopfs ausgelobt hatte. Er und der 38-Jährige haben die Anklagevorwürfe zurückgewiesen, der 50-Jährige schwieg vor Gericht. Der 38-Jährige erklärte, er habe den Schädel von jemandem „zur Verwahrung“ bekommen; der angebliche Dieb habe sich seitdem nicht mehr bei ihm gemeldet. Er habe den Totenkopf auf einen Schrank gepackt – und gehofft, „das Ding nutzen zu können, um aus meiner depressiven Phase zu kommen“.
Die Staatsanwaltschaft hält den Mann, der vor Gericht zweimal nicht auftauchte, für einen wichtigen Zeugen. Denn er soll vor einer Imbissbude im Schanzenviertel mit einem ihm unbekannten Mann ins Gespräch gekommen sein – und der soll dem Zeugen gesagt haben, dass der 50-jährige Angeklagte den Schädel besitze. „Guck mal, der hat den Schädel“, soll der Unbekannte erklärt haben, als der 50-Jährige zufällig vorbeilief. Das hat ein Polizist vor Gericht erklärt. Der Richter deutete allerdings an, dass der Zeuge vor Gericht wohl die Aussage verweigern will.
Den Antrag der Verteidigung, die Herkunft des angeblichen Störtebeker-Schädels zu untersuchen, hatte das Gericht abgelehnt. Die Anwältin Leonore Gottschalk-Solger – sie vertritt den 40-Jährigen - hatte die Echtheit des Totenkopfs in Zweifel gezogen. Sie hatte argumentiert, der Schädel könnte auch von einem namenlosen Hingerichteten aus dem Mittelalter stammen. Störtebeker, der mit seinen Gefährten Nord- und Ostsee unsicher gemacht hattee, war um 1401 im Hafen der Hansestadt enthauptet worden.