Zeuge bringt Zeitplan des Hamburger Amtsgerichts durcheinander. Urteil zu spektakulärem Diebstahl des Piratenschädels erst in drei Wochen.
Hamburg. Im Prozess um den spektakulären Diebstahl des Störtebeker-Schädels aus einem Hamburger Museum sind Plädoyers und Urteil am Freitag überraschend um drei Wochen verschoben worden. Der Grund für die Verzögerung: Ein Zeuge, der bereits beim Prozessauftakt nicht gekommen war, erschien auch am dritten Verhandlungstag nicht vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte. Der Mann soll nun am 7. Dezember befragt werden – dann werden auch die Plädoyers und das Urteil erwartet.
Vor fast drei Jahren sollen zwei heute 38 und 50 Jahre alte Angeklagte den Totenkopf aus dem Museum für Hamburgische Geschichte gestohlen haben. Der Schädel, der der Seeräuberlegende Klaus Störtebeker zugeordnet wird, war nicht besonders gesichert.
Ein dritter Beschuldigter (40) ist angeklagt, dass er den Kopf als Hehler verkaufen wollte. Am Freitag gab der Richter allerdings den rechtlichen Hinweis, dass wohl lediglich eine Verurteilung wegen Begünstigung in Betracht komme. Der 40-Jährige hat die Belohnung von 5000 Euro kassiert, die das Museum für die Rückgabe des Totenkopfs ausgelobt hatte. Er und der 38-Jährige haben die Anklagevorwürfe zurückgewiesen, der 50-Jährige schwieg vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft hält es für wichtig, den Zeugen, der zwei Mal nicht vor Gericht auftauchte, zu befragen. Denn er soll vor einer Imbissbude im Schanzenviertel mit einem ihm unbekannten Mann ins Gespräch gekommen sein – und der soll dem Zeugen gesagt haben, dass der 50-jährige Angeklagte den Schädel besitze. „Guck mal, der hat den Schädel“, soll der Unbekannte erklärt haben, als der 50-Jährige zufällig vorbeilief. Das hat ein Polizist am vergangenen Verhandlungstag berichtet. Der Zeuge will vor Gericht aber wohl die Aussage verweigern. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er das nicht darf: „Ich halte das für unberechtigt.“
Der 50-jährige Angeklagte – er war erst Anfang August wegen eines anderen Delikts aus der Haft entlassen worden – hat ein langes Vorstrafenregister: Im Bundeszentralregister hat er nach Angaben des Richters seit 1978 insgesamt 21 Einträge. Der 50-Jährige erklärte, er habe früher Drogen genommen und sich mit den Straftaten Geld beschaffen wollen.