Bundesverwaltungsgericht verbietet Ausbaggerung der Elbe zwischen Hamburg und Cuxhaven vorerst. HHLA-Aktien fallen.
Hamburg/Leipzig/Frankfurt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die geplante Elbvertiefung vorläufig gestoppt. Es habe dem Eilantrag von Natur- und Umweltschutzvereinigungen, dem Nabu und dem BUND, gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord stattgegeben, teilte das Gericht am Mittwoch in Leipzig mit. Die Unter- und Außenelbe soll für Containerschiffe mit einem Tiefgang von 14,5 Metern ausgebaggert werden. Abgesehen von Maßnahmen zur Ufersicherung – Altenbrucher Bogen – und zur Baufeldräumung dürfe vorerst nicht mit weiteren Arbeiten begonnen werden, entschied das Gericht (BVerwG 7 VR 7.12). Es habe seine Entscheidung über den Baustopp aufgrund einer Interessenabwägung getroffen.
Der Beschluss bedeutet nach Angaben des Gerichts noch keine Vorentscheidung über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens. Einen Termin dafür gebe es noch nicht und sei auch noch nicht absehbar, sagte eine Gerichtssprecherin in Leipzig auf Anfrage. Eine solche Verfahrenseröffnung kann sich bis zu eineinhalb Jahren hinziehen.
Nach Ansicht der Kläger verstößt eine Elbvertiefung gegen Vorschriften des Gewässer-, Gebiets- und Artenschutzrechts. Für das Gericht wirft die Klage „eine Vielzahl zum Teil schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen auf, die neben dem Gewässerschutz vor allem den Gebiets- und Artenschutz betreffen und erst im Hauptsacheverfahren verlässlich geklärt werden können“.
Trotz des öffentlichen Interesses an einem zügigen Baubeginn sei es vordringlich, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, die auch in der EU geschützte Belange des Gemeinwohls beeinträchtigen könnten. Es lasse sich nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen, dass durch erste Baggerarbeiten sowie strombauliche Maßnahmen ausgelöste Eingriffe in die Natur bei einer späteren Einstellung der Ausbauarbeiten ohne weiteres wieder umkehrbar seien.
Naturschützer „freuen sich riesig”
Manfred Braasch vom BUND Landesverband Hamburg sprach von einem „ersten wichtigen Erfolg für den Natur- und Gewässerschutz an der Tideelbe.” Braasch weiter: „Offensichtlich haben unsere Argumente in einem ersten Prüfdurchgang das Gericht überzeugen können. Wir halten die geplante Elbvertiefung für ökologisch nicht mehr vertretbar, zumal mit einem norddeutschen Hafenkonzept Alternativen gegeben wären.” Er geht davon aus, dass das Hauptsacheverfahren wird jetzt „zwei bis vier Jahre in Anspruch nehmen, je nach dem ob das Bundesverwaltungsgericht noch bestimmte Fragen des europäischen Wasserrechtes dem EuGH vorlegen muss.” Braasch sagte: „Die Arbeit geht also nicht aus, aber heute freuen wir uns riesig.”
HHLA-Aktien verlieren nach Stopp für Elbvertiefung
Der Rückschlag beim für die Firma wichtigen Elbvertiefungsprojekt belastete auch umgehend die Aktien des Hamburger Hafen- und Logistikkonzerns HHLA. Dessen Titel verloren am Mittwoch 2,2 Prozent auf 19,46 Euro und zählten damit zu den schwächsten MDax-Werten.
Die Aussicht auf einen Erfolg der klagenden Umweltverbände, die die weitere Ausbaggerung des Flusses für große Containerschiffe juristisch verhindern wollen, sagte ein Händler: „Darauf basiert ja die große Hoffnung von Hamburger Hafen, dass die großen Pötte dann dort auch durchfahren dürfen.” Im Mai hatte sich Hamburger Hafen unter anderem wegen Verzögerungen bei der Elbvertiefung gezwungen gesehen, seine Gewinnprognose zu kappen.