Heute und morgen wird Hamburg von Unwettern getroffen. Tipps von Verbraucherschützern und Versicherern auf abendblatt.de

Hamburg. Demolierte Autos, vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume - die Unwetter der vorigen Woche haben in Deutschland erhebliche Schäden angerichtet. Für heute, aber vor allem für morgen kündigt das Institut für Wetter- und Klimakommunikation Gewitter an, auch in Hamburg sollen sich schwülwarme Sommertage mit Starkregen und Hagel entladen.

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"Derzeit befinden sich zwei Randtiefs über dem Mittelgebirge, die Richtung Norden ziehen", sagt Alexander Hübener, Leiter des Instituts für Wetter und Klimakommunikation in Hamburg. In den späten Abendstunden dürften diese Tiefs Hamburg erreichen, die für Starkregen und Gewitter sorgen können. Im Laufe des Freitagvormittags soll sich die Wetterlage wieder beruhigen. Am Freitagabend rechnen die Meteorologen wieder mit Regen und kräftigen Schauern. "Am Sonnabend erleben wir dann wieder ein Zwischenhoch", so der Klimaexperte, der jedoch für den Sonntag eine schlechte Prognose hat: "Dann soll es wieder donnern und blitzen."

Aber wie können Hamburger ihr Hab und Gut vor Unwetterschäden schützen? "Generell kann man sich vor einem Unwetter nicht schützen", erklärt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Lediglich die richtige Versicherung von Hausrat oder Kraftfahrzeugen könne schlimmeres Übel verhindern. Ein PKW sei nur dann gegen Unwetterschäden wie Hagelschlag versichert, wenn der Fahrzeughalter eine Vollkasko Versicherung abgeschlossen habe, so Castello. Bei Überschwemmungen oder im Brandfall reiche bereits eine Teilkasko Versicherung.

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"Die Wetterlage der letzten Jahre hat dafür gesorgt, dass bei uns immer häufiger nach Versicherungsschutz vor Unwetterschäden gefragt wurde", erklärt Ralf Scharnweber, Experte bei der Ergo Versicherungsgruppe AG in Hamburg. Immer häufiger wollen die Kunden wissen, wie man sich gegen eventuelle Schäden durch Brände oder Wassermassen absichern kann. Laut Scharnweber kommen vor allem folgende drei Versicherungsarten in Frage, die bei Schäden durch Wasser oder Brände in Kraft treten.

Starkregen

"Bei Starkregen tritt die Hausratsversicherung oder die Wohngebäudeversicherung in Kraft, wenn zusätzlich eine Elementarschadensversicherung abgeschlossen wurde", erläutert Scharnweber. "Normalerweise ist man durch die Hausratsversicherung gegen Wasserschäden durch das Leitungswasser abgesichert", so Scharnweber weiter. Bei Starkregen könne es aber passieren, dass die öffentlichen Siele das Wasser nicht mehr abtransportieren können und dadurch ein sogenannter Rückstau der Wassermassen entsteht. "In diesem Fall handelt es sich um einen Elementarschaden. Das Wasser wird hierbei durch die Leitungen gedrückt. Eine übergelaufene Toilette oder ein vollgelaufener Keller sind gute Beispiele hierfür", so der Versicherungsexperte. Er empfiehlt, Informationen für die Elementarschadensversicherung einzuholen und ob dieser Versicherungsschutz auf einen selbst zutrifft, da der Schutz je nach Lage des Wohnraums nicht unbedingt gewährleistet wird.

Blitzschäden

"Blitzschäden werden als Feuerschäden durch die Hausratsversucherung abgedeckt. Das beinhaltet auch die sogenannten Überspannungsschäden durch Blitzschläge bei technischen Geräten", erklärt Scharnweber weiter. In diesem Fall sollte sich der Kunde bei der Versicherung vor allem darüber informieren, wie alt der bestehende Vertrag ist: "Je aktueller der abgeschlossene Versicherungsschutz ist, desto mehr Leistungen sind auch inbegriffen."

Kfz-Versicherung

In Punkto KFZ-Versicherung unterstreicht der Versicherungsexperte die Aussage von Edda Castello: "Gegen Schäden am Auto, die durch Hagelschlag entstanden sind, sichert nur die Vollkasko Versicherung ab. Bei Überschwemmung oder Brand reicht bereits die Teilkasko Versicherung. Generell empfiehlt es sich aber vor allem bei Neuwagen, eine Vollkasko Versicherung abzuschließen." Diese sichere nämlich auch dann gegen Schäden ab, wenn ein Wagen in einem überfluteten Gebiet durch starke Regenfälle Schäden davon getragen habe. "Generell gilt es aber entsprechende Hinweisschilder an gefährdeten Orten zu beachten", warnt Scharnweber. Wer sein Auto an Plätzen wie dem Fischmarkt abstelle, müsse sich nicht wundern, wenn der Wagen nach einem Unwetter beschädigt sei: "An solchen Orten sind Hinweisschilder angebracht, die vor Überschwemmungsgefahr warnen. Wer sich dem widersetzt, kann hinterher nicht unbedingt auf die Versicherung hoffen".

Heinz-Gerhard Wilkens von der HanseMerkur Versicherung ergänzt:. "Bei den genannten Schäden bleibt der Schadensfreiheitsrabatt bestehen, da ein Unwetter keine Selbstverschuldung ist." Für den Kunden bedeute dies, dass er lediglich die Selbstbeteiligung zu tragen habe.

(kk)