Der Hamburger Johannes Caspar setzt eine Frist bis zum 7. November, um die Vorgaben bei bei der automatischen Erkennung zu erfüllen.
Kiel/Hamburg. Facebook unter Druck: Die Datenschutzbeauftragten in Kiel und Hamburg stellen dem weltgrößten Online-Netzwerk konkrete Forderungen zur Einhaltung deutscher und europäischer Bestimmungen. Der für Schleswig-Holstein zuständige Thilo Weichert will, dass Nutzerdaten nicht mehr in die USA geschickt werden. Und Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar möchte erreichen, dass Mitglieder der Erkennung ihrer Gesichter in Facebook-Fotos erst ausdrücklich zustimmen müssen. Bei Facebook heißt es: „Wir stehen in einem konstruktiven Dialog mit Datenschützern.“ Am Montag beschäftigt der Konflikt auch den Bundestag.
Nach einem Treffen mit einer Facebook-Delegation unter Leitung von Europachef Richard Allan sagte der Kieler Datenschützer Thilo Weichert am Freitag: „Wir haben uns intensiv ausgetauscht und in einem sehr freundlichen Gespräch unsere Vorstellungen erläutert.“ Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) fügte hinzu: „Wir hatten das Gefühl, dass dies zum ersten Mal verstanden wurde.“
Gegenstand des Gesprächs mit Allan waren laut Weichert auch „Überlegungen, dass man eine besondere Gestaltung für deutsche beziehungsweise schleswig-holsteinische Web-Seiten vornimmt“. Dabei gehe es um eine datenschutzkonforme Regelung für die Übermittlung von Nutzerdaten an Facebook in die USA. Insbesondere müsse die Bildung von persönlichen Datenprofilen verhindert werden. „Wir haben signalisiert, was geändert werden müsste, damit Facebook datenschutzkonform eingesetzt werden kann“, sagte Weichert.
Der Datenschützer erklärte, seine Zuständigkeit sei zwar auf Schleswig-Holstein begrenzt. Sinnvoll wäre allerdings eine für ganz Deutschland und darüber hinaus auch für Europa geltende Regelung für den Datenschutz im Internet. Das ULD in Kiel hatte zuletzt Kritik aus der Internet-Branche auf sich gezogen, weil es gegen öffentliche Stellen vorging, die eine Facebook-Fanseite betreiben oder den „Gefällt mir“-Button des Netzwerks verwenden. Unter Androhung eines Bußgelds forderte Weichert die Betreiber von Webseiten in Schleswig-Holstein auf, den „Gefällt mir“-Button zu entfernen.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar setzte unterdessen Facebook nach einem Bericht der Tageszeitung „taz“ eine Frist bis zum 7. November, um die Vorgaben bei bei der automatischen Erkennung von Gesichtern zu erfüllen. „Die Zeit für Verhandlungen ist jetzt vorüber. Wir brauchen eine klare Bestätigung, dass Facebook unsere Vorgaben umsetzen will“, sagte Caspar der Zeitung. Ansonsten werde es unumgänglich, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Konkret fordert er, die Facebook-Mitglieder transparenter zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen.
In Facebook können Nutzer Fotos hochladen und darauf gezeigte Personen mit einem Namen versehen – allerdings müssen die so markierten Nutzer diese Tags mit dem eigenen Namen freigeben. Einmal markierte Personen können danach automatisch in Bildern gefunden werden – möglich macht dies eine Software zur automatischen Gesichtserkennung.
Das Unternehmen ist zuletzt auf Forderungen eingegangen, die Sichtbarkeit von Statusmeldungen auf bestimmte Gruppen von Kontakten einzuschränken. Bei der strittigen Übermittlung von Nutzerdaten in die USA und bei der Markierung von Personen in Fotos gab es bislang keine Änderungen.
Am Montag sind Datenschützer Weichert und Facebook-Manager Allan zu einer Anhörung des Unterausschusses Neue Medien im Bundestag eingeladen. Der Bundestag müsse als Gesetzgeber klarere Regelungen für den Datenschutz im Internet als bisher auf den Weg bringen, sagte Weichert der dpa. Konkret gehe es da um Änderungen des Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes. Weichert sagte: „Da ist der Bundestag gefordert.“ (dpa/abendblatt.de)