Die Mutter und ihr Freund hatten dem Baby nicht genug Nahrung gegeben. Bewährungsstrafen von der Staatsanwaltschaft angefochten.
Leipzig. Der Tod des völlig unterernährten Säuglings Lara Mia aus Hamburg wird am 30. März den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig beschäftigen. Das teilte der BGH am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte das Urteil des Landgerichtes Hamburg angefochten.
+++Dossier zum Fall Lara-Mia+++
Dieses hatte die 19 Jahre alte Mutter und deren 22 Jahre alten Ex-Freund im vergangenen Juli zu Bewährungsstrafen verurteilt – unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Vorwurf des versuchten Totschlags war dagegen fallengelassen worden. Das Paar hatte Lara Mia monatelang nicht ausreichend mit Nahrung versorgt. Das Mädchen starb im März 2009.
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Bewährungsstrafe für Mutter wegen des Todes von Lara Mia
Für den Tod des völlig abgemagerten Babys Lara Mia hat das Hamburger Landgericht die 19-jährige Mutter am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ihr drei Jahre älterer Ex-Freund erhielt neun Monate auf Bewährung. Das Gericht sprach beide wegen gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig. Bei der Mutter kam noch Misshandlung von Schutzbefohlenen hinzu.
+++ Behörde und Bezirk legen Streit im Fall Lara bei +++
Die Angeklagten hatten Lara Mia laut Anklage nicht mehr genug gefüttert, seitdem sie fünf Monate alt war. Der geschwächte und ausgezehrte Säugling war im März 2009 im Alter von neun Monaten gestorben. Das kleine Mädchen wog nur 4,8 Kilo – das Doppelte wäre normal gewesen. Die genaue Todesursache konnte nicht geklärt werden.
Der Prozess war unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Nur beim Auftakt und bei der Urteilsverkündung durften Zuschauer und Medienvertreter dabei sein. Auch über die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung war zunächst nichts bekanntgeworden.
Die Mutter der Kleinen und ihr ehemaliger Freund – sie wohnten damals zusammen in Hamburg-Wilhelmsburg – standen seit Mitte Juni vor dem Landgericht.
(dpa)