Ab sofort kann jeder als investierendes Mitglied in die Genossenschaft eintreten und so das vom Abriss bedrohte Gängeviertel unterstützen.

Hamburg. Ab sofort kann jeder das einst vom Abriss bedrohte historische Gängeviertel in Hamburg aktiv unterstützen. Die Initiative „Komm in die Gänge“ hat die Genossenschaft „Gängeviertel eG“ gegründet. Damit soll das Viertel langfristig und unabhängig von politischen Veränderungen gesichert werden, wie der Vorstand der Genossenschaft am Freitag in Hamburg mitteilte. Die sei ein wichtiger und logischer Schritt nach den Entwicklungen in den vergangenen zwei Jahren, sagte René Gabriel vom Gängeviertel-Verein.

Mit ihrer Besetzung des Viertels hatten die Künstler im Sommer 2009 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ihr friedlicher Protest erreichte, dass die Stadt das historische Areal von einem niederländischen Investor zurückkaufte. Das Unternehmen wollte das 7000 Quadratmeter große Areal ursprünglich in einen modernen Wohn- und Arbeitskomplex verwandeln. Inzwischen verhandelt der Gängeviertel-Verein mit der Stadt über ein neues Konzept des Geländes, einem Hamburger Überbleibsel aus dem 17. bis 19. Jahrhundert. Die Initiative will die zwölf Häuser „als öffentlichen Ort für günstiges Arbeiten und Wohnen, Soziokultur und politisches Engagement erhalten“.

Das Gängeviertel - Eine Chronik der Ereignisse

In einer Genossenschaft sieht Aufsichtsrat Till Haupt „das richtige Modell“ für das Gängeviertel, weil es die Ideale Selbstverwaltung, Selbsthilfe und das Gleichheitsprinzip beinhalte. Interessierte haben nun die Möglichkeit, als investierendes Mitglied der Genossenschaft beizutreten. Ein Genossenschaftsanteil kostet 500 Euro zuzüglich eines einmaligen „Eintrittsgeldes“ von 50 Euro. Pro Quadratmeter Nutzfläche will die Genossenschaft einen Anteil verkaufen.

Die 35 Gründungsgenossen wollen die erhoffte finanzielle Unterstützung so lange auf einem Treuhandkonto verwalten, bis die Zukunft des Viertels vertraglich mit der Stadt geregelt ist. Ziel der Initiative ist es, die Grundstücke etwa in Erbpacht von der Stadt zu übernehmen. (dapd)