Für E.on Hanse könnte es am 17. November vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht nochmals richtig zur Sache gehen. In dem für das Unternehmen ungünstigsten Fall fällt die Preisklausel im Gasliefervertrag. Und das bedeutet, dass vergangene Preiserhöhungen, die sich auf diesen Passus beriefen, ungültig werden. So haben es deutsche Gerichte schon in Dutzenden ähnlichen Fällen entschieden.

Niemand kann verlangen, dass sämtliche Tarifanhebungen seit 2004 wegen einer fehlerhaften Preisklausel als unberechtigt einzustufen sind. Aber waren Erhöhungen von bis zu 94 Prozent seit 2004 wirklich berechtigt? Das Urteil hilft allen, egal wie es ausfällt. Auch E.on Hanse kann profitieren, etwa wenn das Unternehmen den Prozess zum Anlass nimmt, seine Kundenfreundlichkeit zu überdenken. Sich mit den Gasbeziehern vor Gericht zu streiten und in die nächste Instanz zu gehen, wenn der Kontrahent den Prozess gewonnen hat, schadet dem Image eines Unternehmens. E.on Hanse hat dies bereits heftig gespürt und Tausende Kunden verloren.

Um die Erosion zu stoppen, muss sich der Versorger bewegen. Dazu würde auch gehören, dass das Unternehmen, statt die Gerichte zu bemühen, vielleicht sogar gemeinsam mit Kundenvertretern nach einer einvernehmlichen Lösung sucht.