Hamburg. Die Nordelbische Kirche und Menschenrechtsorganisationen haben nach dem Tod des minderjährigen David M. im Hamburger U-Haftkrankenhaus die Abschiebehaft für Jugendliche kritisiert. Jugendliche Flüchtlinge brauchten Verständnis und Aufmerksamkeit, aber keine Haft, sagte Nordelbiens Flüchtlingspastorin Fanny Dethloff. Geflüchtete Jugendliche dürften nicht „wie Stückgut durch Europa verschickt werden“, kritisierte Karl Kopp von „Pro Asyl“ (Frankfurt/Main).

Der 17-jährige David M. aus Georgien hatte sich erhängt. David M. sollte nach Polen abgeschoben werden, weil der Georgier dort vor seiner Einreise nach Deutschland bereits Asyl beantragt hatte. Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Hamburg wurde er nach Angaben der Justizbehörde am 9. Februar in die Justizvollzugsanstalt Hahnhöfersand eingeliefert. Nach einem Hungerstreik wurde er am 25. Februar in das Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt eingewiesen, um seinen Gesundheitszustand zu kontrollieren. Am Tag vor dem Suizid habe er erstmals wieder Nahrung zu sich genommen, hieß es weiter.

Nach den Worten von Mehmet Yildiz, migrationspolitischer Sprecher der Linken in der Bürgerschaft, sei es verantwortungslos, einen minderjährigen Flüchtling in Abschiebehaft zu nehmen. Der Fall werfe ein Schlaglicht auf die „unmenschliche Abschiebepolitik“. Der Verein „Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ (München) nannte die Todesumstände des 17-Jährigen „den schlimmsten Fall von amtlicher Kindesvernachlässigung“. Unbegleitete Minderjährige gehörten nicht in Abschiebehaft, sondern in die Obhut des Jugendamtes. Der Flüchtlingsrat Hamburg fordert eine Aufhebung aller „rassistischen Ausländergesetze“.

Ein solcher Fall müsse die verantwortlichen Politiker aufrütteln, sagte Flüchtlingspastorin Dethloff weiter. Überprüft werden müsse die sogenannte Dublin II-Verordnung, nach der Flüchtlinge ohne Aufklärung und Rechtsberatung durch Europa verschickt würden, wenn ein Land sich für das Asylverfahren nicht zuständig fühle. Die Nordelbische Kirche habe bereits 2002 erklärt, dass schwangere, kranke oder minderjährige Flüchtlinge nicht in Abschiebehaft genommen werden sollten.