Zirkus darf weiter behaupten, dass Tierschutzorganisation “nicht davor zurückschreckt, auf Straftatbestände zurückzugreifen“.

Hamburg. Nun ist das Gerichtsurteil rechtskräftig: Der Circus Krone darf behaupten, dass Tierschützer der Organisation Peta auch nicht davor zurückschreckten, „auf Straftatbestände zurückzugreifen“.

Peta habe die Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichtes Hamburg zurückgenommen, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Vorausgegangen sei eine sogenannte Hinweisverfügung des Oberlandesgerichtes, wonach die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte (Az. 7 U 11/12). Zuvor hatte die Pressekammer des Landgerichtes die Aussage von Krone über Peta als zulässige Meinungsäußerung gewertet (Az. 324 O 355/11).

Zur Begründung hatte es geheißen, die Organisation – „als öffentlich überaus bekannter Tierschutzverein“ – werde angegangen, nachdem sie den Circus Krone zuvor selbst öffentlich harsch zum Thema Tierhaltung im Zirkus kritisiert habe. „Vor diesem Hintergrund muss der Antragsteller im Sinne eines „Rechts zum Gegenschlag“ ebenfalls scharfe, polemische und überspitzte Kritik hinnehmen.“

Circus Krone – nach eigenen Angaben der größte Zirkus in Europa - hatte im Juni 2011 in einem Schreiben an Verlags- und Redaktionsleitungen unter anderem verbreitet: „Diese sektenartigen Tierrechtsschutzorganisationen sind fanatisch agierende Aktivisten und scheuen sich nicht, verbreitet sogar auf Straftatbestände zurückzugreifen, um ihre Ziele durchzusetzen."

(abendblatt.de/dpa)